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Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung für Bauarbeiten nach VOB
Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung für die folgende Baumaßnahme:
Stadt Külsheim, Ausbau der Straße "Am E-Werk"
Die Ausschreibung können Sie hier einsehen.
1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes der Gewanne „Außen am Kiesgrubenweg, Unter der Schafscheuer, Bei der Schafscheuer, Schafäcker“ in Külsheim-Uissigheim im vereinfachen Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Juli 2021 die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes der Gewanne „Außen am Kiesgrubenweg, Unter der Schafscheuer, Bei der Schafscheuer, Schafäcker“ in Külsheim-Uissigheim, sowie die Änderung der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Dieser Beschluss wurde bereits im Amtsblatt am 06. August 2021 bekanntgegeben. Die Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach§ Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Grundstück Flst.Nr. 102, Gemarkung Uissigheim, umfasst eine Fläche von 829 m² und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Zum Kartenausschnitt
Ziel und Zweck der Planung ist es, die ehemalige Spielplatzfläche zu überplanen, so dass eine Wohnbebauung an dieser Stelle möglich ist. Dem Planentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung am 07.03.2022 zugestimmt und
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet statt, in dem der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung
jeweils in der Fassung vom 07.03.2022 in der Zeit vom
28. März 2022 bis einschließlich 29. April 2022
im Rathaus/Schloss, Zimmer 19 (Stadtbauamt)
während der üblichen Dienststunden
öffentlich ausgelegt wird.
Die Unterlagen stehen zusätzlich in dieser Zeit hier zur Einsichtnahme zur Verfügung. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken von der Öffentlichkeit vorgebracht werden. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht abgegebene Stellungnahmen während der Stellungnahmefrist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Külsheim, den 18. März 2022
Schreglmann,
Bürgermeister