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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Külsheim
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim als Verwalter der Jagdgenossenschaft, hat gemäß § 15 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in seiner Sitzung vom 13.05.2024 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Külsheim einzuberufen.
Die Versammlung findet am
Mittwoch, dem 09. Oktober 2024, um 19.00 Uhr in der Festhalle Külsheim
statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (GBl. S 421), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Külsheim (einschl. der Ortsteile) werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
5. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
6. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat (gemäß § 15 Abs. 7 JWMG)
7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
8. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
9. Sonstiges
Die Festhalle ist ab 18.00 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit jedes teilnehmenden Jagdgenossen registriert werden muss und Stimmkarten ausgegeben werden, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes, an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft, muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Külsheim. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Külsheimliegt in der Zeit vom 09.09.2024 bis 04.10.2024 bei der Stadtverwaltung, Kirchbergweg 7, 97900 Külsheim, Zimmer 17 während den üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen hier (PDF-Dokument, 331,94 KB, 04.09.2024)einsehbar.
Külsheim, den 06. September 2024 Für den Gemeinderat:
Schreglmann, Bürgermeister