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Hier finden Sie die Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (1. Fortschreibung) der Stadt Külsheim im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Mischgebiet „Waiden“ in Külsheim-Eiersheim
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)und Veröffentlichung im Internet
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in seiner Sitzung am 27. November 2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Mischgebiet „Waiden“ zusammen mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan 2013 (Fortschreibung) der Stadt Külsheim zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ändern.
Der künftige räumliche Geltungsbereich sowohl des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als auch der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (PNG-Bilddatei, 251,62 KB, 09.09.2025)und befindet sich nördlich von Eiersheim an der Kreisstraße 2881.
Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von 1,32 ha und umfasst folgende Grundstücke: Flst.Nr.: 157 zum Teil (K2881), Flst.Nr. 5850 zum Teil, Flst.Nr. 5868 zum Teil (Wirtschaftsweg), Flst.Nr. 5870 zum Teil, Flst.Nr. 5888, Flst.Nr. 5942 zum Teil, Flst.Nr. 5944, Flst.Nr. 5946, Flst.Nr. 5950 zum Teil (Wirtschaftsweg)
Ziel und Zweck der Planung ist es, das brachliegende Areal als Kernfläche des Plangebiets mit der geplanten Neubebauung wieder zu aktivieren und entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung zu einem attraktiven Quartier mit gemischten Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) zu entwickeln und hierfür die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen.
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in der öffentlichen Sitzung am
23. Juli 2025 dem
a) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waiden“ auf Gemarkung Eiersheim
mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung
b) Entwurf der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, sowie
c) dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 im Parallelverfahren zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waiden“ (MI) mit Begründung
jeweils in der Fassung vom 10.06.2025 zugestimmt.
Weiterhin wurde beschlossen, die Verfahrensschritte für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem.
§ 2 Abs. 2 durchzuführen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die öffentliche Auslegung fand bereits vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 statt.
Da jedoch nicht alle Unterlagen vollständig ausgelegt waren, bzw. auf der Homepage veröffentlich wurden, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.
Die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt, indem
- der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung (PDF-Dokument, 6,45 MB, 09.09.2025) mit der Begründung (PDF-Dokument, 5,12 MB, 09.09.2025), jeweils
in der Fassung vom 10.06.2025
- der Umweltbericht (PDF-Dokument, 1,57 MB, 09.09.2025) für den Bebauungsplan-Entwurf und für die Flächennutzungs-
plan-Änderung in der Fassung vom 11.06.2024
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 1,47 MB, 09.09.2025) für den Bebauungsplan-Entwurf und für
die Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 20.11.2023
- die Abwägungstabelle (PDF-Dokument, 357,23 KB, 09.09.2025) in der Zeit
vom Montag, 15. September 2025 bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2025
hier eingesehen und abgerufen werden können.
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen für diese Zeit im Bürgermeisteramt Külsheim, Rathaus/Schloss, Stadtbauamt, Zimmer 19
während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. umweltbezogene Stellungnahmen (dargestellt in der Abwägungstabelle) sind verfügbar:
● Stellungnahme des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 23.01.2024 (B-Plan) und vom
25.01.2024 (FNP) in Bezug auf Bodenschutz und Altlasten
● Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohrstoffe und
Bergbau vom 04.01.2024
● Entscheidung des Landratsamtes -Umweltschutzamt- vom 18.09.2024 über die
Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG zur Entfernung des gesetzlich geschützten
Biotops Nr. 163231289124
● Umweltbericht mit Bewertung der Umweltauswirkungen hinsichtlich Schutzgut
Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Tiere und
Pflanzen, Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch und seine
Gesundheit, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkung
zwischen den Schutzgütern, sowie Eingriffs- und Ausgleichs-Untersuchung vom
11.06.2024
● Artenschutzrechtliche Prüfung vom 20.11.2023 hinsichtlich europäischer
Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechsen und Schmetterlinge in Bezug auf
artenschutzrechtliche Verbote entsprechend § 44 Abs. 1 BNatSchG
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen sollen elektronisch an rathaus(@)kuelsheim.de übermittelt werden und können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich auf dem Postweg bei der Stadt Külsheim (Kirchbergweg 7, 97900 Külsheim) abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während der Auslegung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG Baden-Württemberg. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt, sowie hier (PDF-Dokument, 200,48 KB, 09.09.2025)einsehbar ist.
Külsheim, den 12. September 2025
Schreglmann, Bürgermeister
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Mischgebiet „Waiden“ (MI) in Külsheim-Eiersheim und Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waiden“ (MI) in Külsheim-Eiersheim
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)und Veröffentlichung im Internet
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in seiner Sitzung am 27. November 2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Mischgebiet „Waiden“ zusammen mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan 2013 (Fortschreibung) der Stadt Külsheim zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ändern.
Der künftige räumliche Geltungsbereich sowohl des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als auch der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (PNG-Bilddatei, 251,62 KB, 09.09.2025)und befindet sich nördlich von Eiersheim an der Kreisstraße 2881.
Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von 1,32 ha und umfasst folgende Grundstücke: Flst.Nr.: 157 zum Teil (K2881), Flst.Nr. 5850 zum Teil, Flst.Nr. 5868 zum Teil (Wirtschaftsweg), Flst.Nr. 5870 zum Teil, Flst.Nr. 5888, Flst.Nr. 5942 zum Teil, Flst.Nr. 5944, Flst.Nr. 5946, Flst.Nr. 5950 zum Teil (Wirtschaftsweg)
Ziel und Zweck der Planung ist es, das brachliegende Areal als Kernfläche des Plangebiets mit der geplanten Neubebauung wieder zu aktivieren und entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung zu einem attraktiven Quartier mit gemischten Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) zu entwickeln und hierfür die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen.
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in der öffentlichen Sitzung am
23. Juli 2025 dem
a) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waiden“ auf Gemarkung Eiersheim
mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung
b) Entwurf der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, sowie
c) dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 im Parallelverfahren zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waiden“ (MI) mit Begründung
jeweils in der Fassung vom 10.06.2025 zugestimmt.
Weiterhin wurde beschlossen, die Verfahrensschritte für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem.
§ 2 Abs. 2 durchzuführen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die öffentliche Auslegung fand bereits vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 statt.
Da jedoch nicht alle Unterlagen vollständig ausgelegt waren, bzw. auf der Homepage veröffentlich wurden, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.
Die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt, indem
- der Entwurf des Bebauungsplanes (PDF-Dokument, 1,33 MB, 09.09.2025) mit der Begründung (PDF-Dokument, 5,34 MB, 09.09.2025) und den planungsrechtlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 362,84 KB, 09.09.2025) jeweils in der Fassung vom 10.06.2025
- die örtlichen Bauvorschriften zum Gebiet Waiden mit der Begründung
jeweils in der Fassung vom 10.06.2025 (Siehe Dokument planungsrechtliche Festsetzungen)
- der Umweltbericht (PDF-Dokument, 1,57 MB, 09.09.2025)für den Bebauungsplan-Entwurf und für die Flächennutzungs-
plan-Änderung in der Fassung vom 11.06.2024
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 1,47 MB, 09.09.2025) für den Bebauungsplan-Entwurf und für
die Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 20.11.2023
- die Abwägungstabelle (PDF-Dokument, 379,62 KB, 09.09.2025)
- der Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF-Dokument, 1,31 MB, 09.09.2025) in der Fassung vom 10.06.2025 in der Zeit
vom Montag, 15. September 2025 bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2025
hier eingesehen und abgerufen werden können.
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen für diese Zeit im Bürgermeisteramt Külsheim, Rathaus/Schloss, Stadtbauamt, Zimmer 19
während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. umweltbezogene Stellungnahmen (dargestellt in der Abwägungstabelle) sind verfügbar:
● Stellungnahme des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 23.01.2024 (B-Plan) und vom
25.01.2024 (FNP) in Bezug auf Bodenschutz und Altlasten
● Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohrstoffe und
Bergbau vom 04.01.2024
● Entscheidung des Landratsamtes -Umweltschutzamt- vom 18.09.2024 über die
Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG zur Entfernung des gesetzlich geschützten
Biotops Nr. 163231289124
● Umweltbericht mit Bewertung der Umweltauswirkungen hinsichtlich Schutzgut
Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Tiere und
Pflanzen, Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch und seine
Gesundheit, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkung
zwischen den Schutzgütern, sowie Eingriffs- und Ausgleichs-Untersuchung vom
11.06.2024
● Artenschutzrechtliche Prüfung vom 20.11.2023 hinsichtlich europäischer
Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechsen und Schmetterlinge in Bezug auf
artenschutzrechtliche Verbote entsprechend § 44 Abs. 1 BNatSchG
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen sollen elektronisch an rathaus(@)kuelsheim.de übermittelt werden und können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich auf dem Postweg bei der Stadt Külsheim (Kirchbergweg 7, 97900 Külsheim) abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während der Auslegung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG Baden-Württemberg. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt, sowie hier (PDF-Dokument, 200,48 KB, 09.09.2025) einsehbar ist.
Külsheim, den 12. September 2025
Schreglmann, Bürgermeister
Änderung der 1. Fortschreibung Flächennutzungsplan- Stadt Külsheim zur Darstellung von Sonderbauflächen Wind im Gewann Taubenloch, Gemarkung Külsheim - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat Külsheim hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 gem. § 2 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes (2013) der Stadt Külsheim beschlossen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich ist im Plankonzept der Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH Klärle vom 28.07.2025 dargestellt und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (PNG-Bilddatei, 145,73 KB, 29.07.2025).
Ziel und Zweck der Planung:
Der bereits bestehende Windpark im Gewann Taubenloch soll durch 5 neue Windenergieanlagen erweitert werden. Drei Anlagen befinden sich außerhalb der konfliktfreien Konzentrationszone des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan (1. Fortschreibung 2013) zu ändern, um für diese 3 geplanten Windenergieanlagen Baurecht zu schaffen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans (1. Fortschreibung 2013) soll nun für diese 3 geplanten Windenergieanlagen punktuelle Flächen im Umfang von insgesamt 0,75 ha bereitgestellt werden, um die Energiewende aktiv mitzugestalten. Die Änderung erfolgt in Ergänzung zur gesamträumlichen Planung zur Steuerung der Windkraftnutzung.
In der Sitzung am 28.07.2025 hat der Gemeinderat die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. §4 Abs. 1 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zur Datstellung der allgemeinen Ziele und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf der Änderung mit Begründung im Rathaus der Stadt Külsheim, Stadtbauamt, Zimmer 19 während der üblichen Dienststunden
von Montag, 04. August 2025 bis einschließlich Freitag, 12. September 2025
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Aufgrund von § 4a Abs. 4 BauGB wird der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (1. Fortschreibung 2013) auch nachfolgend veröffentlicht:
- Begründung (PDF-Dokument, 1,31 MB, 29.07.2025)
- FNP-Vorentwurf (PDF-Dokument, 1,26 MB, 29.07.2025)
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hinweise zum Datenschutz (PDF-Dokument, 79,13 KB, 29.07.2025)
Külsheim, den 01. August 2025
Schreglmann, Bürgermeister







