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Hier finden Sie die Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II Ost“
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II Ost“ mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften in Külsheim im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark II Ost“ für ein Gewerbe- und urbanes Gebiet mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (PNG-Bilddatei, 67,66 KB, 21.05.2026).
Maßgebend ist der Lageplan vom 11.05.2026. Es handelt sich bei der Fläche um das ehemalige STov-Gelände mit einer Fläche von 3,25 ha. Das Areal umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 22850/1 und 22850/2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, weitere Gewerbeflächen im Innenbereich zu schaffen und vorhandene Flächen neu zu ordnen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung am 11. Mai 2026 dem Vorentwurf zugestimmt und beschlossen, nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird interessierten Bürgern die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erläuterung der Planung im
Rathaus/Schloss, Zimmer 19
vom 26. Mai 2026 bis einschließlich 26. Juni 2026
Während der üblichen Dienststunden gegeben.
Aufgrund von § 4a Abs. 4 BauGB wird der Vorentwurf auch auf der Homepage der Stadt Külsheim veröffentlicht:
- Anlage 00_Deckblatt Inhaltsverz Vorentwurf (PDF-Dokument, 40,47 KB, 21.05.2026)
- Anlage 01 Teil 1 Begründung Vorentwurf (PDF-Dokument, 1,09 MB, 21.05.2026)
- Anlage 01 Teil 3 Schallimmissionsprognose (PDF-Dokument, 6,95 MB, 21.05.2026)
- Anlage 02 Zeichnerischer Teil Vorentwurf (PDF-Dokument, 1,89 MB, 21.05.2026)
- Anlage 03 schriftl Festsetzungen Vorentwurf (PDF-Dokument, 160,45 KB, 21.05.2026)
Wir weisen darauf hin, dass das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchführt wird.
Während der Auslegungsfrist können -schriftlich oder mündlich zur Niederschrift- Stellungnahmen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Külsheim, den 22. Mai 2026
Schreglmann,
Bürgermeister
5. Änderung der 1. Fortschreibung FNP- Stadt Külsheim zur Darstellung von Sonderbauflächen Wind im Gewann Taubenloch, Gemarkung Külsheim
Der Gemeinderat Külsheim hat in seiner Sitzung am 09.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der o.g Flächennutzungsplan-Änderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Plankonzept der Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH Klärle vom 09.02.2026 dargestellt und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (JPEG-Bilddatei, 116,94 KB, 26.03.2026).
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung wird mit Begründung und der Natura 2000- Vorprüfung nachfolgend
Während der Dauer der nachfolgenden Frist
von Montag, den 13. April 2026 bis einschließlich Freitag, den 15. Mai 2026
veröffentlicht:
- FNP-Entwurf (PDF-Dokument, 1,34 MB, 26.03.2026)
- Begründung (PDF-Dokument, 637,68 KB, 26.03.2026)
- Natura 2000-VVP (PDF-Dokument, 901,44 KB, 26.03.2026)
- Natura 2000-VVP Formblatt (PDF-Dokument, 138,29 KB, 26.03.2026)
- Abwägungstabelle (PDF-Dokument, 444,85 KB, 26.03.2026)
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Külsheim, Stadtbauamt, Zimmer 19 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Eine mögliche Betroffenheit des Vogelschutzgebietes durch die Planung wurde in einer Natura 2000 Vorprüfung durch das Büro Enviro Plan untersucht, das Formblatt und der Bericht zur Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung wird ebenfalls mit ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Themenbereichen:
- Waldfunktionen: Regierungspräsidium Freiburg- Forstdirektion vom 18.08.2025 und Landratsamt Main- Tauber- Kreis vom 12.09.2025
- Bodenschutz: RP Freiburg- Landesamt für Geologie vom 27.08.2025 und Landratsamt MainTauber- Kreis vom 12.09.2025
- Hydrogeologie: Regierungspräsidium Freiburg- Landesamt für Geologie vom 27.08.2025
- Vorranggebiet für Naturschutz- und Landschaftspflege: Regionalverband Heilbronn- Franken vom 08.09.2025 und RP Stuttgart vom 10.09.2025
- Klimaschutz: RP Stuttgart vom 10.09.2025
- Naturschutz- Natura 2000- Gebiet: Landratsamt Main- Tauber- Kreis vom 12.09.2025
- Mensch- Gesundheit/ Erholung: Bürgerstellungnahme vom 18.09.2025
- Landschaftsbild: Bürgerstellungnahme vom 18.09.2025
- Artenschutz: Bürgerstellungnahme vom 18.09.2025
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
rathaus@kuelsheim.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des $ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Den datenschutzrechtlichen Hinweis können Sie hier (PDF-Dokument, 48,54 KB, 26.03.2026)abrufen.
Külsheim, den 02. April 2026 Schreglmann, Bürgermeister







