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Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
-Tipps und Hinweise-
Europawahl:
Den amtlichen Stimmzettel erhalten Sie in Ihrem Wahllokal. Sie haben 1 Stimme. Es wird kein Stimmzettelumschlag verwendet, deshalb: Stimmzettel unbedingt mit der bedruckten Seite nach innen falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Stimmzettel ist sehr lang, darf aber nicht abgeschnitten oder –gerissen werden.
Dieser Stimmzettel wird separat in die Wahlurne geworfen.
Kommunalwahlen:
Die Stimmzettel wurden Ihnen zugestellt. Sie können also in aller Ruhe zu Hause wählen. Am Wahltag erhalten Sie in Ihrem Wahllokal einen gemeinsamen größeren Stimmzettelumschlag, in den Sie alle Stimmzettel der Kreistags-, Gemeinderats- und in Uissigheim auch der Ortschaftsratswahl stecken können.
I. Gemeinderatswahl:
Sie haben drei rote Stimmzettel, bitte lesen Sie das rote Merkblatt. Zu dieser umfangreichsten Wahl folgende Hinweise:
Wie vermeide ich eine ungültige Stimmabgabe?
Die unzähligen Möglichkeiten der ungültigen Stimmabgabe hier zu erläutern, ist nicht sinnvoll. Dies wäre viel zu umfangreich und würde nur verwirren.
Stattdessen stellen wir das Wahlrecht, zurechtgeschnitten auf die Külsheimer Verhältnisse, im Telegrammstil vor und geben einige Tipps zur Vermeidung einer ungültigen Wahl.
1. Wie viele Gemeinderäte werden gewählt, wie viele Stimmen haben Sie zu
vergeben?
Es werden gewählt:
für den Wohnbezirk Külsheim-Stadt 9 Stadträte
für den Wohnbezirk Hundheim 2 Stadträte
für den Wohnbezirk Uissigheim 2 Stadträte
für den Wohnbezirk Eiersheim 2 Stadträte
für den Wohnbezirk Steinfurt 1 Stadtrat
für den Wohnbezirk Steinbach 2 Stadträte
Zusammen: 18 Sitze
Deshalb haben Sie 18 Stimmen zu vergeben.
2. Wie können Sie diese Stimmen verteilen?
Hier muss unterschieden werden zwischen den dem Wohnbezirk zustehenden Sitzen und den insgesamt zu vergebenen Stimmen.
Sitze:
In jedem Wohnbezirk können nur so viele Kandidaten gewählt werden, wie der Stadtteil Sitze zu beanspruchen hat. Werden mehr Kandidaten gewählt als der Wohnbezirk Sitze hat, ist für diesen Wohnbezirk ungültig gewählt.
Stimmen:
Andersverhält es sich bei der Stimmenverteilung:
Sie können jedem Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben, bis Ihr Kontingent von 18 Stimmen vergeben ist (=kumulieren!)
Für Steinfurt z.B. können Sie nur einen Kandidaten wählen, aber diesem bis zu 3 Stimmen geben.
Für Eiersheim, Hundheim, Uissigheim und Steinbach können mehrere Kandidaten bis zu 3 Stimmen erhalten,
Für Külsheim können, obwohl 9 Kandidaten zu wählen sind, nur höchstens 6 Kandidaten bis zu 3 Stimmen erhalten (=18), da sie ja nicht mehr als 18 Stimmen zu vergeben haben.
Die Wähler sind nicht gezwungen, Kandidaten aus allen Stadtteilen Stimmen zu geben.
Es ist allerdings wünschenswert, dass der Wähler Kandidaten aus allen Stadtteilen wählt, da der einzelne Stadtrat Vertreter aller Bürger ist – nicht nur seines Stadtteiles.
Dies ist der Wille des Gesetzgebers.
3. Was ist die positive Kennzeichnungspflicht?
Bis auf wenige Ausnahmen gilt nur der als gewählt, dessen Namen mit einem Kreuz oder einer Zahl (Stimmenhäufung) eindeutig gekennzeichnet ist.
4. Zusammengefasst darf gesagt werden:
- Wählen Sie möglichst nur mit einem Stimmzettel! Lassen Sie ihn ganz (abgeschnittene Stimmzettel sind ungültig)!
- Machen Sie ggf. lieber von der Möglichkeit des Panaschierens (Übernahme von Bewerbern anderer Listen auf den abzugebenden Stimmzettel nur innerhalb des gleichen Wohnbezirks!) Gebrauch!
- Die zu wählenden Bewerber, durch ein Kreuz bzw. bei Stimmenhäufung durch die gewünschte Stimmenzahl 2 oder 3, kennzeichnen!
- Geben Sie nicht mehr als insgesamt 18 Stimmen ab!
- Wählen Sie je Wohnbezirk (Stadtteil) nicht mehr Kandidaten, als dem Bezirk Sitze zustehen.
II. Kreistagswahlen:
Sie haben 7 grüne Stimmzettel erhalten. Sie haben 4 Stimmen. Sie können einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben.
Bitte lesen Sie das grüne Merkblatt!
III. Ortschaftsratswahlen:
Die Wähler in Uissigheim erhalten 2 gelbe Stimmzettel. Sie haben 4 Stimmen. Sie können einem Kandidaten bis zu 3 Stimmengeben.
Bitte lesen Sie das gelbe Merkblatt!
Es sei noch mal erwähnt:
Den Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen erhalten Sie im Wahllokal.
Bringen Sie die erhaltenen und ausgefüllten Stimmzettel zur Wahl mit. Sie können damit zu einem zügigen Wahlablauf beitragen.
Sollte übrigens ein Stimmzettel fehlen, verschrieben oder sonst beschädigt werden, dann können Sie am Wahlsonntag im Wahllokal auch Ersatz für diesen Stimmzettel erhalten.
Bitte bringen Sie auch die Wahlbenachrichtigungskarte zur Stimmabgabe ins Wahllokal mit.
Sollten Sie Rückfragen oder Probleme beim Ausfüllen der Stimmzettel haben, stehen auch die Wahlvorstände gerne für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung.
Ihr Gemeindewahlausschuss
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur gemeinsamen Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024!
Wahlvorschläge zur Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl
Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl können Sie hier abrufen.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024 können Sie hier abrufen.
Stimmzettelmuster zur Europawahl
Ein Muster des Stimmzettels für die Europawahl können Sie zu Informationszwecken hier abrufen.
Beantragung der Briefwahl
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Über den nachfolgenden Link kann der Wahlschein beantragt werden:
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an birgit.meininger(@)kuelsheim.de oder
julia.gehrig(@)kuelsheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro Külsheim [Tel.09345/673-24 oder 673-39]