Hauptbereich
Gemeinderat aktuell
Flächennutzungsplanänderung Thema Windenergie in Steinbach/Hundheim und Baukonzept im Gewann „Waiden“ in Eiersheim sowie Neukalkulation der Abwassergebühren
Informationen
Bürgermeister Schreglmann informierte über die eingeplanten Gemeinderatssitzungen und Termine für das Jahr 2024.
Am 10. Dezember um 18.00 Uhr findet in der Kirche in Hundheim ein Benefizkonzert statt, das der Musikverein Hundheim zugunsten der Aktion Regenbogen abhält.
Der zertifizierte Wanderweg LT6 wurde in der Stuttgarter Zeitung in einem ausführlichen Bericht beworben und als sehr sehenswert eingestuft.
Es wurde für rund 15.000 Euro der Frequenzrichter und die Lüftungsanlage im Hallenbad von einer Fachfirma gewartet und repariert.
Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „Waiden“ in Külsheim-Eiersheim
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.07.2023 und ein erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde einstimmig beschlossen, nachdem Herr Göbel von dem Ing.Büro ibu GmbH, Tauberbischofsheim, das Plankonzept ausführlich erläutert hatte. Weiter wurde dem Vorentwurf zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Planbereich umfasste bisher lediglich das ehemalige Reku-Gelände, sowie das nebenliegende kleinere Grundstück, Flst.Nr. 5944. Noch vor öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses zeichnete sich bereits eine Änderung der Abgrenzung ab, da sich die Planung zwischenzeitlich konkretisiert hat und weitere Flächen erforderlich sind. Alle erforderlichen Grundstücke befinden sich im Außenbereich und sind im derzeitigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche und Fläche für Landwirtschaft dargestellt.
Der Flächennutzungsplan muss geändert werden und zur Einleitung des Verfahrens musste nun formal der Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2023 aufgehoben und ein neuer Aufstellungsbeschluss mit der neuen Abgrenzung gefasst werden.
Der Vorentwurf sieht nun vor, dass der dargestellte Bereich von gewerblicher und landwirtschaftlicher Fläche in eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden soll.
Herr Benjamin Weirich beabsichtigt als Vorhabenträger die Errichtung einer Eventlocation und eines Charletdorfes, sowie einer Gewerbehalle und eines Wohnhauses auf einer gewerblichen Brachfläche (ehemaliges Reku-Gelände) zwischen Eiersheim und Gamburg.
Es ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet als Mischgebiet festzusetzen, um dort naturnahes Wohnen zu ermöglichen und eine gewerbliche Nutzung zuzulassen.
Folgende Nutzungen sind vorgesehen:
- Errichtung einer Eventlocation
- Bau eines Chalet-Dorfes (Gäste-Chalets)
- Erstellung eines Gewerbegebäudes
- Errichtung eines Wohnhauses
- Optional: Bereitstellung von Wohnmobilstellplätzen zwischen Parkplatz und Chalet-Dorf
Insgesamt soll das Plangebiet stark durchgrünt werden.
Im Plangebiet befindet sich ein von der LUBW kartiertes Biotop. Hier muss eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Diese wurde bereits in Aussicht gestellt, da die Neuanlage einer gleichartigen Biotopstruktur im direkten westlichen Anschluss an das Plangebiet vorgesehen ist.
Die äußerliche Verkehrserschließung erfolgt über die östlich angrenzende Kreisstraße, die innere Erschließung ist parallel zur Kreisstraße mit Anschluss an die K 2881 im Norden und Süden konzipiert, sodass ein Ringschluss entsteht.
Abwassertechnisch ist ein Trennsystem vorgesehen.
Der Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche Prüfung werden zurzeit durchgeführt. Diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Änderung Flächennutzungsplan zu Sonderbauflächen Wind nördlich des Gickelfeldes in Külsheim-Steinbach/Hundheim
Wie bereits schon in zahlreichen Gemeinderatssitzungen ausführlich erläutert, müssen durch den Erlass des „Windenergie-an Land-Gesetz“ bis 31.12.2032 insgesamt 1,8 % Windenergieflächen ausgewiesen sein; in Baden-Württemberg sogar schon 1,1 % bis zum 31.12.2027.
Hierzu hat der Regionalverband bereits eine Suchkulisse für mögliche Windkraftpotenzialflächen herausgegeben, die ebenfalls schon im Gemeinderat behandelt wurde. Bereits damals war sich der Gemeinderat darüber einig, eine Fläche bereitzustellen, die deutlich über 1.000 m Abstand zu den Ortschaften und mindestens 1.000 m Abstand zum Wohnen im Außenbereich aufweist.
Im November 2022 ist die Fa. reVenton an die Stadt herangetreten und möchte einen Windpark im Steinbacher Wald errichten. Die Hauptfläche befindet sich im Anschluss an das Gickelfeld im Wirtschaftswald des Erbprinzen Ludwig zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg und ist weit über 1.000 m von den Ortschaften Hundheim und Steinbach entfernt.
Das Projekt wurde in der öffentlichen GR-Sitzung am 06.03.2023 vorgestellt und insgesamt positiv gesehen. Demzufolge wurde in der Sitzung am 18.09.2023 ein städtebaulicher Vertrag mit der Fa. reVenton abgeschlossen. Nachdem die angedachte Fläche nicht im derzeit gültigen Flächennutzungsplan enthalten ist, muss dieser dahingehend geändert werden, dass die Fläche als weitere Windkraftfläche ausgewiesen wird. Die geplante Fläche für Windkraft umfasst insgesamt 68 ha und befindet sich nördlich und östlich des Gickelfeldes auf Gemarkung Steinbach.
Zur Einleitung des Verfahrens musste der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, welcher der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat.
Die zusätzliche Fläche für Windkraft liegt in folgendem Abstand zu den Ortschaften
- Hundheim 1,6 km
- Steinbach 2 km
- Hinterer Meßhof 1,2 km
- Vorderer Meßhof 1,6 km
- Tiefental 1 km
Sie umfasst überwiegend Waldflächen und in geringem Umfang im nordöstlichen Bereich Ackerflächen im Umfang von insgesamt 68 ha im Anschluss an den Solarpark Gickelfeld.
Durch aktuelle Windmessungen bestätigt sich die besondere Eignung der geplanten Fläche.
Insgesamt können auf der auszuweisenden Fläche acht Windkraftanlagen angeordnet werden.
Der Abstand zu den bestehenden Windparks östlich von Steinbach beträgt 4 km und südöstlich von Külsheim beträgt 8 km.
Weiter einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zu und beschloss eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Neukalkulation der Abwassergebühren
Die Neukalkulation war notwendig, da die bisherigen Sätze nur bis Ende 2023 berechnet waren. Die Arbeiten wurden von der Firma Schmitt und Häuser durchgeführt.
Es wurden neue Grundlagen vor allem bei Strom, Personalkosten und die Unterdeckung der Vorjahre eingerechnet. Als kalkulatorischer Zinssatz wurden 3 % festgelegt.
Bei der Schmutzwassergebühr wurde die Unterdeckung aus 2019 mit 102.583,00 € und die Überdeckung aus 2020 mit 11.712,00 € einbezogen.
Dies führt zu einer Schmutzwassergebühr in 2024 mit 3,91 € je m³ und 2025 mit 3,62 € je m³. Die Gebühr beträgt derzeit 3,44 € je m³.
Bei der Niederschlagswassergebühr wurde die Überdeckung aus 2019 mit 26.302,00 € und die Überdeckung aus 2020 bis 2021 in Höhe von 52.612,00 € einbezogen. Dies führt zu einer niedrigeren Gebühr als ursprünglich kalkuliert. Die Niederschlagswassergebühr sinkt für beide Jahre auf 0,29 €/m³ und beträgt derzeit 0,30 €/m³. Die Gebühren liegen dann im Kreisvergleich im gehobenen Mittelfeld, wobei weitere Gemeinden ebenfalls Gebührenerhöhungen planen.
Die 3. Änderung der Abwassergebührensatzung wurde zum 01.01.2024 beschlossen. Es ergeben sich folgende Gebührensätze:
für den Zeitraum 01/2024 – 12/2024
- Schmutzwassergebühr 3,91 € / m³ Abwasser
- Niederschlagswassergebühr 0,29 € 7 m² überbaute und
versiegelte Fläche
für den Zeitraum 01/2025 – 12/2025
- Schmutzwassergebühr 3,91 € / m³ Abwasser
- Niederschlagswassergebühr 0,29 € / m² überbaute und
versiegelte Fläche
Anfragen
Auf Anfrage wurde erläutert, dass auf dem neu errichteten Sockel in der Rathausstraße bei den Parkplätzen am „Blauen Haus“ der Bildstock, der seither am Templerhaus stand und aufgrund der Bauarbeiten dort abgebaut werden musste, in der Rathausstraße seinen neuen Standplatz erhält.
Angeregt wurde eine Hundekotanlage bei den Aussiedlern „Am Roten Rain“. Hierbei wurde auf den bestehenden Spender für Hundekotbeutel im Gebiet „Unterm Weinberg“ verwiesen.
Weiter angeregt wurde, dass künftig die Veranstaltung „Bergweihnacht“ in Uissigheim terminlich nicht mit den bereits seit Jahren durchgeführten „Sternstunden“ kollidiert.