info
Hauptbereich
Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Ummeldung des Wohnsitzes
Unterlagen
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- bei Vertretung: Vollmacht
Ablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Kosten
üblicherweise keine
Zuständige Behörden
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Anschrift Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefonnummer 09341/82-0
Faxnummer 09341 / 82-5660
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
Lebenslagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2019 freigegeben.