Stadt Külsheim (Druckversion)

Gemeinderat aktuell

Windkraft in Külsheim und Bebauungspläne

Allgemeine Informationen

Die Sitzung begann mit einer Gedenkminute für die Toten und Verletzten beim Krieg in der Ukraine. Bürgermeister Thomas Schreglmann sagte dazu, es ist eingetreten, was keiner für möglich gehalten hat. Nach 77 Jahre Friedenszeit in Europa, gibt es wieder Krieg mitten in Europa. Unschuldige Menschen sterben, es gibt unzählige Verletzte, 1,5 Millionen Menschen sind auf der Flucht.

Bürgermeister Thomas Schreglmann informierte, das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet Hundheim bis zum 30. April 2024 verlängert. Schreglmann informierte weiter, dass das Landessanierungsprogramm hinsichtlich der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne vorzeitig um ein Jahr ebenfalls bis zum 30. April 2024 verlängert worden ist. Dort stehen einige Projekte an, die man nicht in kurzer Zeit stemmen kann.

Der Bürgermeister ging ein auf Förderbescheide aus Stuttgart. Bei der Programmentscheidung 2022 zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ sind erfreulicherweise eine Maßnahme der Stadt und ein privates Projekt berücksichtigt worden. Der Abriss der alten Scheune neben dem Farrenstall in Uissigheim wird mit 18.000 Euro unterstützt, das private Umbauprojekt mit 20.000 Euro.

Schreglmann erklärte, die Herstellung der Durchgängigkeit des Amorsbach von der Taubermündung bis zum „Strauße Kurt“ ist leider nicht förderfähig und vom Regierungspräsidium abgelehnt worden.

Windkraft in Külsheim

Zu Beginn der Informationen über den aktuellen Stand der Windvorrangfläche zwischen Külsheim und Steinbach erklärte Schreglmann, Külsheim hat auf seiner Gemarkung neun Windkraftanlagen und leiste seinen Beitrag zur Energieversorgung. Irene Trabold vom Bauamt erläuterte zum Sachverhalt, in den letzten Jahren ist der Ausbau der Windkraft bundesweit ins Stocken geraten. Durch die neue Bundesregierung und die Zielsetzung der Ampelparteien, zur Erreichung der Klimaziele zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands für Windkraft zu nutzen, wird das Thema Ausbau von Windkraftanlagen wieder hoch aktuell. Zahlreiche Projektierer für Windkraftanlagen griffen diese Chance auf, der Kampf um Flächenreservierung bei den Grundstückseigentümern hat begonnen.

Zurzeit sind verschiedene Projektierer auch in Külsheim und mit teils aggressiven Verkaufsmethoden unterwegs. Deren Ziel sei, sich bei Grundstückseigentümern vertraglich Flächen innerhalb der ausgewiesenen Windvorrangfläche zwischen Külsheim und Steinbach zu sichern, um darauf ein Windrad, weitaus höher als die vorhandenen, stellen zu können. Nachdem viele Grundstücksbesitzer verunsichert sind, soll ein klares kommunalpolitisches Ziel an die Bevölkerung und an die Grundstücksbesitzer im Vorranggebiet Wind kommuniziert werden. Trabold ging auf rechtliche Gegebenheiten ein, wonach das Vorranggebiet des Regionalverbandes mit einer Größe von 48,3 Hektar als kommunaler Konzentrationsstandort für Windkraftanlagen ausgewiesen ist und sich damit eine Ausschlusswirkung für die restliche Gemarkungsfläche ergibt. Es ist eine Höhenbegrenzung für diese Anlagen von 80 Meter festgesetzt worden, Einigkeit habe geherrscht, dass an dieser Stelle auf keinen Fall höhere Anlagen gebaut werden sollten.

Es wurde auf die Begründungen für die Höhenbegrenzung eingegangen, massive Beschwerden hinsichtlich der Lärmbelästigung genannt, erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und Abstände zur Wohnbebauung aufgezeigt. Projektierer würden die kleinen Anlagen durch solche mit einer Nabenhöhe von mindestens 180 Meter ersetzen. Der Gemeinderat hat sich bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung sehr ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt und ist einstimmig der Ansicht, auf keinen Fall höhere Windkraftanlagen zuzulassen. Im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele ist die Stadt Külsheim vorbildlich aufgestellt. Durch die Ausweisung der großen Konzentrationszone im Taubenloch und der benannten Vorrangfläche sind bereits 3,39 Prozent für Windkraft zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird eine Fläche von rund 63 Hektar für eine großflächige Photovoltaikanlage am Gickelfeld für erneuerbare Energien genutzt. Dass Gremium war der Meinung, man soll alles tun, dass auf der Windvorrangfläche zwischen Külsheim und Steinbach keine höheren Windräder mehr gebaut werden. Dies ist den Bürgern wichtig. Von den Vermarktern werde angeführt, man tue etwas Gutes, aber in der Sache fließt viel Geld, das hat mit Umweltschutz wenig zu tun. Im Gremium wurde betont, was an Windkraftanlagen in dem Gebiet höher geht, wird zu mächtig für das Landschaftsbild.

Der Külsheimer Gemeinderat sprach sich aus den dargelegten Gründen einstimmig dafür aus, in Windvorrangfläche zwischen Külsheim und Steinbach keine höheren Windkraftanlagen als im Flächennutzungsplan mit 80 Meter Nabenhöhe festgesetzt zuzulassen. An die Grundstücksbesitzer wurde ein Appell gerichtet, aus Solidaritätsgründen und Mitverantwortung am Wohl der gesamten Bevölkerung diese Entscheidung mitzutragen.

Bebauungsplan Industrie-, Gewerbe- und Sondergebiet „Gewerbepark II West“

Irene Trabold informierte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Industrie-, Gewerbe- und Sondergebiet „Gewerbepark II West“ in Külsheim zur Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Der Bebauungsplan-Entwurf ist im November 2021 behandelt und einer vorherigen Anregung stattgegeben worden, im Gewerbegebiet II keine Betriebswohnungen zuzulassen.

Bei der erneuten Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs sind von zwei Firmen Bedenken hinsichtlich der Herausnahme der Betriebswohnungen vorgebracht worden. Nach intensiver Abwägung aller Einwände wurde vorgeschlagen, diese Bedenken zu berücksichtigen und die planungsrechtlichen Festsetzungen wie folgt zu ergänzen: „Eine Betriebsleiterwohnung im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO kann ausnahmsweise zugelassen werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie durch bestehende Betriebe nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.“ Trabold trug zudem ausführlich zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vor. Das Gremium beschloss den Bebauungsplan Gewerbepark II West wie vorgetragen und als Satzung bei einer Enthaltung.

1. Änderung Teil-Bebauungsplan der Gewanne „Außen am Kiesgrubenweg, Unter der Schafscheuer, Bei der Schafscheuer, Schafäcker“ in Külsheim-Uissigheim

Ohne Debatte und eistimmig beschloss der Gemeinderat der Stadt Külsheim den Entwurf und die Auslegung der ersten Änderung des Teil-Bebauungsplanes. Somit wird aus der im ursprünglichen Plan ausgewiesenen Spielplatzfläche eine Baufläche und innerörtliche Potentiale aktiviert. Ein entsprechender Bauantrag für ein Wohngebäude folgte im nächsten Tagesordnungspunkt und fand Zustimmung.

Bausachen

Bürgermeister Schreglmann bezeichnete den Bauantrag zum Neubau eines Kindergartens mit vier Gruppen als Erweiterung eines bestehenden Kindergartens in der „Bgm.-Kuhn-Str. 9“ in Külsheim als eines der größten Projekte der Stadt. Dieses ist mit den Erzieherinnen bereits erörtert worden.

Moritz Weimann vom Bauamt informierte, dass ein Anbau an den bestehenden Kindergarten geplant ist. Dieser Anbau soll nach der Fertigstellung weiteren Kindergartengruppen Platz bieten. Als Maße des Anbaus wurde eine Länge von 45,57 Meter und eine Breite von 19,81 Meter sowie eine Höhe von 3,36 Meter angegeben.

Da seit dem 01. Januar 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude gilt, befindet sich die Stadtverwaltung aktuell im Austausch mit den Stadtwerken, um abzuklären, wie diese Pflicht umgesetzt werden kann. Neben dem Bauantrag wird auch ein Antrag für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf das Baufenster gestellt. Der Bau soll das Baufenster an der nordöstlichen Seite um 3,95 Meter überschreiten. Die Nachbarbeteiligung wird aktuell durchgeführt, Einwendungen sind bisher keine eingegangen.

Auf Anfrage wurde informiert, dass der Spielplatz im Außenbereich sich im nördlichen Grundstücksteil bewährt hat. Es wurde betont, dass eine fußläufige Anbindung an den Kindergarten über das „Riedflürle“ auf alle Fälle gebraucht wird.

Der Gemeinderat der Stadt Külsheim stimmte dem Bauvorhaben und der Befreiung in der eingereichten Form einstimmig zu.

Bei zwei weiteren Bauanträgen war das Einvernehmen der Rätinnen und Räte nicht so eindeutig, wurde jedoch mehrheitlich gegeben.

Anfragen

Das Gremium hinterfragte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, ob in Külsheim eine Sammelstelle eingerichtet werden könnte. Der Bürgermeister antwortete, das Landratsamt wird nicht zu Sachspenden aufrufen, eher zu Geldspenden.

Verwiesen wurde auf ein mögliches Radwegekonzept rund um Külsheim herum. Es könnten auch schöne Feldwege genutzt werden, denn auf der Straße sei es mit dem Fahrrad „nicht so toll“. Schreglmann bestätigte den Bedarf, er habe dies bereits auf dem Schreibtisch, eine Beschilderung ist angedacht.

Vom Gremium wurde die Personallage im evangelischen Kindergarten angesprochen. Es gebe immer wieder Ausfalltage. Der Bürgermeister verwies darauf, die evangelische Verrechnungsstelle hat deutlich weniger Erzieherinnen im Pool als die katholische Verrechnungsstelle. Insgesamt ist der Markt an Erzieherinnen „leergefegt“. Ergänzt wurde zu dem Thema Erzieherinnen die Problematik, dass diese in der Ausbildung nichts verdienen. Es wurde auf die praxisintegrierte Ausbildung verwiesen.

Bedauert wurde die Absage der Müllsammelaktion „Külsheim putz(t)munter“. Angefragt wurde, ob bei privaten Aktionen von der Stadt Müllsäcke, Greifer und Handschuhe zur Verfügung gestellt werden könnten, was Schreglmann bejahte.

Weiter wurde die Bitte nach einer Beleuchtung für den Weg in Uissigheim von der Kirche zur Schule geäußert, dort sei es „stockfinster“.

Mit dem Überschuss im Waldhaushalt sollte die marode Zufahrt im Bereich Schönert ausgebessert werden, wurde aus der Zuhörerschaft angeregt.

Informiert wurde auf Anfrage, dass ausgewiesene Waldrefugien nicht beschildert werden.

Ein verantwortliches Mitglied der NABU-Gruppe Külsheim verwies darauf, dass bei Kahlschlägen im Stadtwald viele Nistkästen zerstört worden seien. Der Bürgermeister sagte einen entsprechenden Ausgleich zu.

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