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Coronavirus - wichtige Informationen zum Umgang mit dem Virus und zum kommunalen Testzentrum Külsheim
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung
Stand: 19.04.2021
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Stand vom 19.04.2021 können Sie hier abrufen.
Die Kurzübersicht der Regelungen für den Lockdown ab dem 19.04.2021 finden Sie hier.
Eine Übersicht der geschlossenen bzw. geöffneten Einrichtungen und der erlaubten und nicht erlaubten Aktivitäten finden Sie hier.
Kommunales Testzentrum Külsheim
Kommunales Testzentrum Külsheim ab dem 16.03.2021:
Die Stadt Külsheim hat Corona-Schnelltests aus der Notfallreserve des Landes erhalten. Deshalb wurde sehr schnell zusammen mit Feuerwehr und Rotem Kreuz, Ortsgruppe Külsheim und Unterstützung von der Praxis Dietz die Voraussetzungen für ein Testzentrum geschaffen.
Getestet wird in der Festhalle Külsheim.
Die Testung ist freiwillig und kostenlos.
Wir bieten den Test ab sofort für alle Külsheimer Bürger an.
Bitte Personalausweis mitbringen.
Der Antigen-Schnelltest funktioniert mit einem Abstrich aus dem Nasen/Rachenbereich.
Öffnungszeiten des Testzentrums bis auf weiteres:
Jeden Dienstag und Donnerstag von 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr
Jeden Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Es gibt keine Anmeldungstermine, richten Sie sich auf etwas Wartezeit ein. Wir bitten vor der Festhalle, Eingang Schlossaal eine Warteschlange unter Beachtung der Hygieneregeln zu bilden. Sie werden dann einzeln eingelassen.
Wir testen nur symptomfreie Personen!
Bitte bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit.
Da sich die Rechtsgrundlagen in diesem Bereich dauernd ändern, schauen Sie doch immer mal wieder auf die Homepage der Stadt Külsheim, direkt auf der Startseite unter der Rubrik Coronavirus. Hier erhalten Sie verschiedene Informationen auch zum Testzentrum Külsheim.
Zusätzlich möchten wir Sie informieren:
Impfungen sind nun auch für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und für Kontaktpersonen von Schwangeren möglich
Das Attest für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen finden Sie hier
Das Attest für Kontaktpersonen von Schwangeren finden Sie hier
Informationen der Stadtverwaltung
Informationen der Stadtverwaltung:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Beschluss vom 08.04.2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Die Änderungen treten am 12.04.2021 in Kraft. Da die Regelungen aktuell ständig angepasst werden, verzichten wir an dieser
Stelle auf eine Aufzählung der Neuregelungen.
Informieren Sie sich deshalb aktuell auf der Internetseite
des Landes Baden-Württemberg
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
oder
des Main-Tauber-Kreises
www.main-tauber-kreis.de/landratsamt/themen-und-projekte/coronavirus
Sowohl auf der Homepage des Landes Baden-Württembergs als auch des Main-Tauber-Kreises gibt es das automatische Auskunftssystem „Corey“, welchem Sie online Einzelfragen stellen können, die umgehend beantwortet werden.
Heute möchte ich zusätzlich zu den vielen bekannten Berichten ergänzen, was in Külsheim konkret unternommen wird:
In Külsheim sind alle städtischen Gebäude weiterhin für Nutzer generell gesperrt. Die Nutzung durch Vereine und sonstige Gruppen ist aktuell untersagt. Ausnahme ist die Nutzung für den Schulbetrieb.
Rathaus Külsheim: geöffnet. Behördengänge sollen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Termine nach vorheriger telefonischer Anmeldung.
Tel: 09345 6730, rathaus(@)kuelsheim.de
Anstatt persönlichem Erscheinen kann oft schon ein Telefonat oder eine E-Mail Klärung bringen.
Bezahlungen sollen möglichst durch Überweisung erfolgen.
Bauhof: geöffnet. Termine nur nach telefonischer Anmeldung (Tel. Bauhof: 09345 927882).
Schwimmbad: bis auf Weiteres geschlossen.
Bücherei: Es wird weiterhin ein Abhol- und Rückgabeservice angeboten. stadtbuecherei(@)kuelsheim.de
Schulen und Kindergärten: Über die ständigen Neuregelungen werden die Eltern jeweils von den Einrichtungen informiert
Jugendmusikschule: Der Musikschulbetrieb erfolgt bis auf Weiteres online.
Friedhof: Bei Bestattungen sind die Teilnehmer derzeit auf maximal 100 Personen beschränkt. Es gilt eine Dokumentationspflicht der Teilnehmer und Erstellung eines Hygienekonzeptes.
Die Begehung der Friedhöfe ist nicht eingeschränkt.
Sie brauchen Hilfe? Der St. Elisabeth-Verein Külsheim bietet Nachbarschaftshilfe unter Tel.Nr. 09345 931770, e-Mail: St-Elisabeth-Verein(@)web.de, in der Rathausstr. 1 (Blaues Haus), an.
Denken Sie bitte an die Tugenden der nachbarschaftlichen Hilfe. Achten Sie auf Ihre Mitmenschen!
Helfen Sie dort, wo Hilfe benötigt wird!
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.
Ich wünsche uns allen, dass wir diese Pandemie gut überstehen.
Ihr Thomas Schreglmann
Bürgermeister
Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Quarantänepflicht (Absonderung) wurde auf 10 Tage verkürzt
Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern
Diese Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtung hinzuweisen.
Die Absonderung endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn eine Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses innerhalb von zehn Tage nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt.
Die zu Grunde liegende Testung muss mindestens fünf Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Der zu Grunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind, erfüllen.
Fragen für Reiserückkehrer mit Wohnsitz in Külsheim beantwortet des Ordnungsamt Külsheim, Kurt Krug, Tel. 09345/67339, email: kurt.krug@kuelsheim.de