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Coronavirus - wichtige Informationen zum Umgang mit dem Virus und zum kommunalen Testzentrum Külsheim
Hier finden Sie nachfolgend die aktuellen Informationen zu den folgenden Themen:
- Informationen zur neuen Corona-Schnelltest-Station Külsheim
- Aktuelleste Informationen
- Informationen der Stadtverwaltung
- Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Verordnungen und Bekanntmachungen
- Informationen zur Absonderung
- Coronavirus-Einreiseregeln
Corona-Schnelltest-Station Külsheim
Die Corona-Schnelltest-Station in Külsheim, Prinz-Eugen-Str. 14 bietet täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr kostenfreie Bürgertests (Schnelltest) an. Terminbuchung über die Internetseite www.mcschutzartikel.de/pages/testzentrum oder beigefügten QR-Code möglich. Auf Wunsch können auch PCR-Tests durchgeführt werden.
Bei weiteren Fragen zum Testzentrum wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber unter folgenden Rufnummern:
0162/4104290
0176/56582357
Aktuellste Informationen
Maskenpflicht im Rathaus und im Bauhof ab April 2022
Im Rathaus und im Bauhof gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.
Wissenschaftliche Beiträge zu Corona
Wissenschaftlich Corona erklärt
Nachfolgend informative Links zum Thema Corona:
- Die promovierte Chemikerin Mai Thi Nguyen-Kim greift in ihrem Youtube-Kanal maiLab
auf wissenschaftlicher Basis neue Erkenntnisse zu Corona auf. Welcher Impftyp sind Sie? Finden Sie es mit Prof. Dr. Eckart von Hirschhausen und dem interaktiven Impf-O-Mat,
entwickelt vom Land Baden-Württemberg mit Unterstützung des Robert Koch-Institutes (RKI), heraus.
Informationen der Stadtverwaltung
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung
Stand: 02. Mai 2022
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut zum 02.05.2022 geändert. Da die Regelungen aktuell ständig angepasst werden, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Aufzählung der Neuregelungen.
Informieren Sie sich deshalb aktuell auf der Internetseite
des Landes Baden-Württemberg
(www.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-infos-zu-corona) oder
des Main-Tauber-Kreises
(www.main-tauber-kreis.de/landratsamt/themen-und-projekte/coronavirus).
Sowohl auf der Homepage des Landes Baden-Württembergs als auch des Main-Tauber-Kreises gibt es das automatische Auskunftssystem „Corey“, welchem Sie online Einzelfragen stellen können, die umgehend beantwortet werden.
Heute möchte ich zusätzlich zu den vielen bekannten Berichten ergänzen, was in Külsheim konkret unternommen wird:
In Külsheim bleiben alle städtischen Gebäude geöffnet, jedoch mit Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Ein Hygienekonzept muss nicht mehr vorgelegt werden.
Rathaus Külsheim: geöffnet (mit Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske). Behördengänge sollen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Termine nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 09345 6730, rathaus@kuelsheim.de).
Anstatt persönlichem Erscheinen kann oft schon ein Telefonat oder eine E-Mail Klärung bringen. Bezahlungen sollen möglichst durch Überweisung erfolgen.
Bauhof: geöffnet (mit Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske). Termine nur nach telefonischer Anmeldung (Tel. Bauhof: 09345 927882).
Schwimmbad: geöffnet (Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske bis in die Umkleide, danach Einhaltung des Abstandsgebots)
Bücherei: geöffnet (Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske).
Schulen und Kindergärten: Präsenzunterricht bzw. –betreuung für alle. Über Neuregelungen werden die Eltern jeweils von den Einrichtungen informiert.
Jugendmusikschule: Präsenzunterricht, die Eltern werden über die Lehrkräfte informiert.
Friedhof: Bei Bestattungen ist die Anzahl der Teilnehmer nicht beschränkt. Die Begehung der Friedhöfe ist nicht eingeschränkt.
Sie brauchen Hilfe? Der St. Elisabeth-Verein Külsheim bietet Nachbarschaftshilfe unter Tel.Nr. 09345 931770, e-Mail: St-Elisabeth-Verein@web.de, in der Rathausstr. 1 (Blaues Haus), an.
Denken Sie bitte an die Tugenden der nachbarschaftlichen Hilfe. Achten Sie auf Ihre Mitmenschen! Helfen Sie dort, wo Hilfe benötigt wird!
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.
Ich wünsche uns allen, dass wir diese Pandemie gut überstehen.
Ihr Thomas Schreglmann
Bürgermeister
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung
Stand: 02.05.2022
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Stand vom 02.05.2022 können Sie hier abrufen.
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung:
Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- in Arztpraxen
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Das Land Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).
Die aktuellen Regelungen, können Sie tagesaktuell auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link abrufen:
Informationen zur Absonderung
Die CoronaVerordnung Absonderung wurde zum 02.05.2022 geändert. Die aktuellen Regelungen betreffend der Absonderung finden Sie immer aktuell unter dem nachfolgenden Link:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html
Coronavirus-Einreiseverordnung - Aktuelle Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Für weitere Informationen kommen Sie über den nachfolgenden Link auf die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Dort finden Sie tagesaktuell alles weitere:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html