Rathaus Nachrichten: Stadt Külsheim

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

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Deutschland, Stuttgart
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  Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden bzw. die Veröffentlichungen richten sich nach den Vergabefristen, welche durch die Stadt Külsheim definiert wurden.
Datenempfänger
   

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

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Projektaufruf LEADER

icon.crdate04.08.2026

Der Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. startet einen neuen LEADER-Projektaufruf mit mindestens 400.000 Euro EU-Mitteln für innovative Vorhaben in der Region.

400.000 Euro für innovative Projekte: Regionalentwicklung Badisch-Franken startet neuen LEADER-Projektaufruf

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis.

Gute Nachrichten für Kommunen, Vereine, Unternehmen und engagierte Privatpersonen: Der Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. startet einen neuen LEADER-Projektaufruf. Insgesamt stehen mindestens 400.000 Euro EU-Mittel, zuzüglich eventueller weiterer vom Land zugewiesener EU-Mittel zur Verfügung, um innovative Vorhaben im Aktionsgebiet zu unterstützen.
Die genaue Festlegung des Budgets erfolgt am Tag der Auswahlsitzung und setzt sich aus allen EU-Mitteln, die der LAG Badisch-Franken bis zum Sitzungstag zur Verfügung stehen und nicht bereits gebunden sind, zusammen. Hinzu kommen je nach Fördermodul nationale Fördermittel in entsprechendem Förderverhältnis. Mit diesen zusätzlichen Geldern schafft das Land Baden-Württemberg zusätzliche Chancen, zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum auf den Weg zu bringen.
Es können kommunale, private, investive und nicht-investive, wirtschaftliche sowie gemeinwohlorientierte Vorhaben in den Wettbewerb um die Fördermittel eingereicht werden.
Unter dem Leitgedanken „Zukunft gemeinsam gestalten“ können sich erneut öffentliche und gemeinnützige Träger, Vereine, Unternehmen sowie Privatpersonen um eine Förderung bewerben. Voraussetzung ist, dass das geplante Vorhaben mindestens einem der drei Handlungsfelder der Regionalen Entwicklungskonzeption zugeordnet werden kann:

L(i)ebenswert und lebendig – unsere Dörfer und Städte

Attraktiv – unsere Landschaft mit Tourismus und Kultur

Wertschöpfend – unsere (Land-)Wirtschaft

Da es sich bei den zusätzlich bereitgestellten Landesmitteln um Mittel des Landes Baden-Württemberg handelt, können ausschließlich ELR-konforme Projekte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Vorhaben den Zielen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) entsprechen und einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums leisten. Dazu zählen beispielsweise Projekte zur Innenentwicklung, Grundversorgung, Sicherung von Arbeitsplätzen oder zu Gemeinschaftseinrichtungen.
Darüber hinaus können Anträge im Modul 5 für Projekte im Bereich „Kunst- und Kultur“ eingereicht werden.
Interessierte müssen sich jedoch nicht selbst durch die Förderrichtlinien arbeiten – die LEADER-Geschäftsstelle prüft gemeinsam mit den Antragstellern, ob eine Projektidee die Voraussetzungen erfüllt.
Projektideen können bis zum 22. September 2026 bei der Geschäftsstelle angemeldet werden. Der Stichtag für die Einreichung der vollständigen Projektanträge ist der 12. Oktober 2026. Über die eingereichten Vorhaben entscheidet der Auswahlausschuss voraussichtlich am 19. November 2026. Das Team des Regionalmanagements empfiehlt allen Interessierten ausdrücklich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Nur gemeinsam entwickelte und vollständig ausgearbeitete Projektanträge können fristgerecht eingereicht und zur Auswahl zugelassen werden.
Detaillierte Informationen zu den Regionalentwicklungsprogrammen LEADER und Regionalbudget für Kleinprojekte erteilt die Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V., Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter
www.leader-badisch-franken.de einsehbar.