Stadt Külsheim (Druckversion)

Gemeinderat aktuell

Diverse Bebauungsplanverfahren und Bausachen

Allgemeine Informationen
Bürgermeister Thomas Schreglmann erläuterte eingangs der Gemeinderatssitzung, der Punkt „Schließung der Grundschule Uissigheim zum Ende des Schuljahres 2021/2022“ ist von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gremium ist vorab über den Wunsch des Elternbeirates und des Ortschaftsrates informiert worden, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Diesem Wunsch kam die Verwaltung gerne nach.

Später erläuterte der Bürgermeister kurz den Sachverhalt: Es besuchen derzeit insgesamt 28 Kinder die Schule, ab September sind es insgesamt nur noch 21 (elf Kinder aus Uissigheim und Eiersheim, zehn aus Gamburg mit einer Ausnahme-genehmigung). Die Kinderzahlen werden auch in den kommenden Jahren nicht steigen. Der Klassenteiler an Grundschulen liegt bei 28, Uissigheim hat schon eine Sonderregelung mit 26 Kindern, aber auch hier liegt man künftig deutlich darunter und man hat damit nur noch einen Rechtsanspruch auf eine Klasse.
Das Schulamt wollte zwei Klassen mit Lehrern versorgen, dies hat sich in den letzten Wochen dramatisch geändert. Die drei Lehrerinnen haben alle einen Versetzungsantrag gestellt und wollen weg. Seit Jahren wird vergeblich eine Schulleitung gesucht. Das Schulamt hat signalisiert, dass die Lehrerversorgung wohl nicht garantiert werden kann. Das Land muss handeln, der Lehrermangel ist groß, das Land setzt wohl den Klassenteiler hoch. Man bekomme mit 21 Kindern keine Lehrerversorgung für zwei Klassen. Das Schulamt bemüht sich, jedoch gibt es eine dramatisch schlechte Lehrerversorgung im ländlichen Raum.
Laut Uissigheims Ortsvorsteher Klaus Kuß, ist die jetzige Situation durch die Wende beim Schulamt entstanden. Die Eltern hätten das Anrecht zu wissen, wie es weitergeht, und wollten nicht warten bis zum „Sankt-Nimmerleinstag“. Der Bürgermeister sagte, „wir kämpfen seit langem“.
Danielle Krank, Elternbeiratsvorsitzende an der Grundschule Uissigheim, dankte dafür, dass der Tagesordnungspunkt verschoben worden ist. Es bleibt die Frage, wie es weitergeht.
Dies ist der Status Quo an der wohl kleinsten Schule in Baden-Württemberg, so der Bürgermeister.

Schreglmann informierte zu den Änderungen bei den Öffnungszeiten des Testzentrums in der Prinz-Eugen-Straße. Die Zeiten werden ab dem 30. Juni reduziert, denn der Betreiber gehe von weniger Nachfrage aus. Geöffnet ist von Montag bis Sonntag täglich von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Der Bürgermeister ging auf die ausgerufene Gas-Alarmstufe ein. Dies hat momentan noch keine Auswirkungen, erst ab der nächsten Stufe. Dann wird das Külsheimer Hallenbad aus der Gasversorgung herausfallen. Die Stadt wird wegen des Frostschutzes vorsichtshalber den vorhandenen Öltank befüllen.
Auch in der Gas-Alarmstufe kann es zur Preisweitergabe kommen. Ein Festpreis kann wegfallen, was gesetzlich noch zu regeln ist. Bei Strom und Gas, prognostizierte der Bürgermeister, geht er davon aus, im nächsten Jahr im Haushalt 300.000 bis 400.000 Euro mehr bereitstellen zu müssen. Es ist eigentlich unmöglich, einen solchen Haushalt auszugleichen. Er meinte, die Stadt Külsheim wird niedrigere Finanzausgleichzahlungen erhalten.
Schreglmann erläuterte zum Feuerwehrhaus Hundheim–Steinbach, dass Mitte Juni die Module des Feuerwehrhauses geliefert und aufgestellt und in der Woche zuvor die Bodenplatte betoniert werden sollen. Verschiedene Gründe haben zu Verzögerungen geführt. Die Module sind schon fertig produziert, derzeit wird mit acht Wochen Verzögerung hinsichtlich des Fertigstellungstermins des Feuerwehrhauses gerechnet. Weil das Gebäude zu einem Pauschalpreis vergeben ist, werden keine Kostensteigerungen erwartet.
Der Bürgermeister informierte weiter, die Feuerwehren Hundheim und Steinbach haben, um verbesserte Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu haben, mittlerweile in Eigenleistung eine Zisterne mit 10.000 Liter Fassungsvermögen eingebaut. Kosten für die Stadt sind nur für das Material entstanden.
Schreglmann ließ wissen, dass die Sanierung des evangelischen Kindergartens in der Hans-Weisbach-Straße planmäßig läuft, auch bei den Kosten und beim Termin. Die Elektrorohinstallation ist fertiggestellt, derzeit werden Maler- und Verputzerarbeiten durchgeführt. Aktuell ist ein Baukran gestellt, Sanierung und Neueindeckung des Daches vorgesehen. Die Ziegel liegen bereits im Bauplatzgelände.
Auch das Projekt der Sanierung der Rommelstraße läuft planmäßig. Die Kanalleitungen sind komplett verlegt, als nächstes steht die Verlegung der Versorgungsleitungen an.
Schreglmann erläuterte, man hat in Külsheim und in den Stadtteilen über 30 Kanalschächte und Regeneinlaufschächte anpassen lassen, diese haben sich im Laufe der Zeit gesenkt. In einem Jahr werden Schächte ausgebessert, im nächsten Jahr Risse vergossen, bevor eine Straße komplett kaputtgeht.
Der Bürgermeister äußerte, die Leerrohrverlegung beim Glasfaserausbau in den Siedlungen „Roter Rain“ und „Maisenbach“ ist abgeschlossen, Glas werde nach den Sommerferien eingeblasen.
Schreglmann sagte, erfreulicherweise gibt es im Stadtkern ein fünftes Sanierungsgebiet. Der neue Antrag hat zu einer Finanzhilfe von 500.000 Euro geführt, inklusive Eigenanteil kommen bis zu 800.000 Euro zusammen. Privatleute würden gerne was machen in der Boxtalstraße und in der Alten Gasse, in der Obertorgasse, der Hauptstraße und der unteren Bergstraße. Die Stadt muss in 2022 noch Hausaufgaben machen. Ab 2023 können wohl Maßnahmen bezuschusst werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Seeflürle“ in Külsheim
Irene Trabold vom Bauamt erläuterte zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Seeflürle“ in Külsheim, dass keine Bauflächen mehr vorhanden sind und es besteht nach wie vor Bauplatzbedarf. Der Gemeinderat hat Mitte Dezember 2021 den Beschluss gefasst, im Anschluss an das jetzige Baugebiet Seeflürle bis zum Steinbacher Weg ein neues Baugebiet „Seeflürle II“ auszuweisen. Der Planbereich umfasst bei einer Größe von 3,33 Hektar ausschließlich Acker- und Wegflächen.
Es hat sich gezeigt, dass bei insgesamt 45 geplanten Bauplätzen eine weitere Ausfahrt aus dem Plangebiet erforderlich ist, um einer Verkehrsüberlastung vorzubeugen. Diese wird im Bereich des Steinbacher Weges angeordnet. Die geplante weitere Ausfahrt mache erforderlich, weitere Flächen in das Plangebiet mit einzubeziehen, weshalb der bisherige Aufstellungsbeschluss aufgehoben und ein neuer gefasst werden muss. Das Gremium befürwortete die Vorgehensweise mehrheitlich.
Die Größe der angedachten Bauplätze liegt meist zwischen fünf und sieben Ar. Das Plangebiet ist so ausgestaltet, dass eine schrittweise Erschließung je nach Bedarf möglich ist. Wesentliche vorgesehene Festsetzungen sind: offene Bauweise, Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten sind zulässig, Doppelhäuser mit einer Wohneinheit pro Doppelhaushälfte sowie Mehrfamilienwohnhäuser mit maximal sechs Wohneinheiten im nordwestlichen Bereich des Baugebietes.
Die äußere Erschließung erfolgt über die bestehende Straße „Erlenweg“ und eine weitere Zufahrt über den Steinbacher Weg. Hier ist die Verdolung des bestehenden Grabens auf einer Länge von zirka 15 Meter erforderlich. Die innere Erschließung erfolgt über zwei Ringstraßen sowie drei Stichwege. Entlang des bestehenden Baugebietes ist ein Fußweg vorgesehen, der an den westlichen Feldweg angebunden wird. Der Umweltbericht wird auf Grundlage des Planentwurfs erstellt.
Durch die Verkehrsanbindung an den Steinbacher Weg wird das bestehende Biotop durchquert. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird zurzeit durchgeführt, das Ergebnis steht noch aus. Auf Fragen aus dem Gremium war zu hören, dass Photovoltaikpflicht besteht, das Stadtwerk kein Gas in das Baugebiet verlegen und die Pflanzliste weiterentwickelt wird. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seeflürle II“ in Külsheim mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen einstimmig zu.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kleingartenanlage“ im Gewann Hennloch, Gemarkung Külsheim
Zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kleingartenanlage“ im Gewann Hennloch auf der Gemarkung Külsheim informierte Bürgermeister Thomas Schreglmann eingangs, es hat das Bauamt viel Mühe gekostet. Es sind nicht alle Hütten illegal, jedoch können nicht alle Gebäude legalisiert werden. Bereits seit Jahrzehnten befinden sich im Gewann Hennloch Gartengrundstücke, welche nach wie vor rege als Gartenland genutzt und bewirtschaftet werden.
Durch die intensive Nutzung hat sich dieses Gebiet immer mehr zu einer Kleingartenanlage mit Freizeitcharakter entwickelt. In den letzten Jahren jedoch ist hemmungsloser Wildwuchs entstanden. Diesem städtebaulich ungeordneten Zustand, der teilweise baurechtlich nicht zulässig ist, gelte es, Einhalt zu gebieten. Der Gemeinderat hat bereits 2019 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, zur Sicherung der Planung ist eine Veränderungssperre erlassen worden.
Zwei Grundstücke entsprechen nicht der Kleinparzelligkeit und sollen ebenso aus der Abgrenzung herausgenommen werden wie der Hennlochgraben. Dies mache es erforderlich, den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen. Ziel der Planung ist, eine Kleingartenanlage strukturiert zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Vorgehensweise einstimmig.
Irene Trabold erläuterte ausführlich, dass es sich bei dem Plangebiet um ein unkontrolliertes vorstrukturiertes Areal handelt, in dem zahlreiche baurechtlich unzulässigen Bauten vorherrschten, die teilweise auch nicht durch einen Bebauungsplan legalisiert werden können. Sie informierte über eine Fülle planungsrechtlicher Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen, zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, zum Bestandsschutz sowie zu Natur- und Artenschutz.
Auf die Frage aus dem Gremium, wer kontrolliert, wenn die Kubatur überschritten ist, verwies der Bürgermeister auf das Kreisbauamt, auf welches die Stadt aktiv zugeht. Auf die Frage, wie viele Gebäude rückgebaut werden müssten, antwortete Trabold mit „etwa ein Drittel“. Auch hier entschied der Gemeinderat einstimmig, wie vorgetragen vorzugehen.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Külsheim (1. Fortschreibung 2013) im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kapellenflürle“ in Külsheim-Steinfurt
Zwei Tagesordnungspunkte widmeten sich dem geplanten vorhabenbezogenen Gewerbegebiet „Kapellenflürle“ in Steinfurt. Es muss hierfür der Flächennutzungsplan der Stadt Külsheim geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Irene Trabold führte aus, die Firma O-T-H May GbR ist ein aufstrebendes landwirtschaftliches und kommunales Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Steinfurt. Zwischenzeitlich hat sich der Fuhrpark so stark vergrößert, dass die landwirtschaftlichen Maschinenhallen nicht mehr ausreichen. Um den Betrieb weiter zukunftsfähig auszugestalten, möchte die O-T-H May GbR eine Gewerbehalle auf ihrem Ackergrundstück im Außenbereich bauen.
Da ein Bebauungsplan nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Die Kosten des Verfahrens werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Gebietsgröße für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beträgt 2,18 Hektar.
Vorgesehen ist der Bau einer Gewerbehalle mit den Maßen 96 Meter x 48 Meter. In dieser Halle sollen Büro, Sozialräume/Dusche/WC, Waschstraße, Werkstatt, Maschinenhalle und Schüttgutlager für Getreide untergebracht werden. Zudem soll auf dem Gelände eine Tankstelle zur betrieblichen Nutzung gebaut werden. Das Gelände um die Halle und um die Umfahrungsflächen soll durch einen bis zu zehn Meter breiten Pflanzstreifen zur Abgrenzung von angrenzenden Ackerflächen begrünt werden.
Das Plangebiet soll im Trennsystem entwässert werden, die GbR wolle anfallendes Regenwasser der Dachflächen auffangen und für die Waschanlage wiederverwenden. Die bestehende städtische Abwasserdruckleitung kreuzt das Baugelände im Osten, bei Bedarf muss diese durch den Vorhabenträger umgelegt werden. Eine Staubimmissionsprognose und eine Schallimmissionsprognose sind erstellt, Richtwerte werden eingehalten.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Gewerbefläche ebenso einstimmig wie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Kapellenflürle“ in Steinfurt mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften.

Bausachen
Alle sechs Bausachen wurden einstimmig bestätigt oder zur Kenntnis genommen.
Eine der Bausachen war ein Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren zum Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Garage im Keltenweg in Külsheim. Moritz Weimann vom Bauamt erläuterte, dass der erste Bauantrag am 11. Oktober 2021 vom Gemeinderat abgelehnt worden ist. In der Zwischenzeit ist eine leichte Änderung der Planung vorgenommen worden, so dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Die Bauherren haben sich juristisch beraten lassen, der Neubau ist im Landratsamt vorgeprüft worden und hat grünes Licht bekommen. Im Kenntnisgabeverfahren ist kein Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, die Verantwortung liegt beim Architekten. Einwände der Nachbarschaft haben sich ergeben hinsichtlich der künftigen Parksituation. Zudem ist man der Meinung, das Gebäude passt nicht in die Umgebungsbebauung. Die Einwände sind an das Landratsamt übergeben worden. Rechtliche Möglichkeiten für die Nachbarschaft, den Bau zu verhindern, liegen in einer einstweiligen Verfügung. Der Stadt sind die Hände gebunden, eine hausinterne Prüfung hat ergeben, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Es bleibt die juristische Vorgehensweise der Nachbarn.

Anfragen
Ein Gemeinderat warb für eine Kommission bzw. ein Treffen der Vereinsvorstände, die Veranstaltungstermine künftig wieder koordiniert.
Gelobt wurde die neue Stehwippe auf dem Hundheimer Spielplatz, diese ist die Erste in der Umgebung.
Ein Gemeinderat zeigte sich überrascht, dass bei der Sanierung des evangelischen Kindergartens Wände nicht wärmedämmend gemacht worden sind. Dies passe nicht zur klimaneutralen Ausrichtung. Der Bürgermeister wiederum meinte, das Gebäude kann atmen.
Nachgefragt wurde, warum auf dem Spielplatz in Eiersheim nur ein Gerüst steht, was Schreglmann mit „Lieferengpass bei einer Montage“ begründete.
Ein Gemeinderat regte wieder einen Ausschuss an, der Feldwege begeht und prüft, was saniert werden muss. Schreglmann sprach von einer dauerhaften Liste, ergänzte, die Anzahl der Klagen ist deutlich zurückgegangen, und blickte voraus, „wir können uns gerne jährlich treffen“.

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