Unwetter-Soforthilfen
Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.
Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.
Freigabevermerk
Stand: 14.08.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Stadt Külsheim
Kirchbergweg 7
97900 Külsheim
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