Stadt Külsheim (Druckversion)

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - BKA

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts für die gewerbliche Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit (für das stehende Gewerbe) zu erhalten, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.

Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen.

Kontakt

Stadt Külsheim
Kirchbergweg 7
97900 Külsheim
{$lang_icon_phone}: 09345 673-0
{$lang_icon_fax}: 09345 673-40
E-Mail schreiben

http://www.kuelsheim.de//rathaus-service/stadt-service/lebenslagen