Stadt Külsheim (Druckversion)

Übernahmeformen

Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.

  • Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
  • Entgeltliche Übernahmeformen:
    • Verkauf gegen Einmalzahlung
    • Verkauf gegen Kaufpreisraten
    • Verkauf gegen Renten
    • Verkauf gegen dauernde Last
    • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
  • Pacht

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Külsheim
Kirchbergweg 7
97900 Külsheim
{$lang_icon_phone}: 09345 673-0
{$lang_icon_fax}: 09345 673-40
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