Lebenslagen: Stadt Külsheim

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
Datenverarbeitungszwecke

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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Genutzte Technologien

Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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Die Bereitstellung der externen Seite sowie die Integration der White-Label-Lösung betrifft keine personenbezogenen Daten, keine Auftragsdaten und allgemein keine Daten, die in irgendeiner Weise besonderen Schutz bedürfen. Die White-Label-Lösung stellt grundsätzlich nur frei/öffentlich zugängliche und bereits durch den Auftraggeber veröffentliche Informationen bereit
 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

Ort der Verarbeitung
Deutschland, Stuttgart
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Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden bzw. die Veröffentlichungen richten sich nach den Vergabefristen, welche durch die Stadt Külsheim definiert wurden.
Datenempfänger

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

Weitergabe an Drittländer

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nicht vorgesehen
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Külsheim
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Überblick

Wenn Sie in Deutschland als Architekt tätig werden möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Architekten erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation.

Die Berufsbezeichnung "Architekt" dürfen Sie nur führen, wenn Sie in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen sind. Als selbständiger Architekt müssen Sie sich zudem beim Finanzamt anmelden.

Bevor Sie sich in die Architektenliste eintragen lassen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen, indem Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären und sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren.

Wichtig ist auch zu klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine juristische Person entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein.

Hinweis: Die Bezeichnung "Architekt" oder eine entsprechende Wortverbindung im Namen einer Partnerschaft oder Kapitelgesellschaft darf nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden. Bei Partnerschaften muss mindestens ein Mitglied der Partnerschaft in der Architektenliste eingetragen sein und die Gesellschaft selbst im Verzeichnis der Partnerschaften bei der Architektenkammer geführt werden. Eine Kapitalgesellschaft darf die Bezeichnung nur dann in ihrem Namen führen, wenn mindestens ein Viertel des Kapitals und der Stimmanteile Gesellschaftern gehört, die Architekten sind, die Gesellschaft nur Berufsaufgaben von Architekten erfüllt und die Gesellschaft bei der Architektenkammer eingetragen ist.

Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen beziehungsweise können als Freiberufler besondere Schutzrechte geltend machen. Beachten Sie auch die besonderen steuerlichen Aspekte.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.