Lebenslagen: Stadt Külsheim

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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Die Bereitstellung der externen Seite sowie die Integration der White-Label-Lösung betrifft keine personenbezogenen Daten, keine Auftragsdaten und allgemein keine Daten, die in irgendeiner Weise besonderen Schutz bedürfen. Die White-Label-Lösung stellt grundsätzlich nur frei/öffentlich zugängliche und bereits durch den Auftraggeber veröffentliche Informationen bereit
 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

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Deutschland, Stuttgart
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Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden bzw. die Veröffentlichungen richten sich nach den Vergabefristen, welche durch die Stadt Külsheim definiert wurden.
Datenempfänger

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

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Stadt Külsheim
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Berufliche Bildung

Das Kennenlernen und Einschätzen der eigenen Stärken und Leistungsfähigkeit sind für die Berufswahl von großer Bedeutung.

Hilfen zur Berufswahl bietet vor allem die Berufsberatung der Agentur für Arbeit an. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen und technische Beraterinnen und Berater unterstützen spezielle Berufsberaterinnen und Berufsberater für Menschen mit Behinderung.

Sie helfen auch bei der Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz oder können, wenn die Behinderung eine betriebliche Ausbildung nicht zulässt, einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk vermitteln. Zudem können sie Jugendlichen mit Behinderung einen Lehrgang zur Berufsfindung oder Arbeitserprobung anbieten.

Hilfe zur Berufsorientierung bieten auch

  • das Berufseinstiegsjahr (BEJ),
  • das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und
  • der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual).

An zahlreichen Standorten gibt es Kooperationsklassen in Form eines besonderen Lernangebots für Absolventinnen und Absolventen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die als zweijähriger Bildungsgang das letzte Jahr der Sekundarstufe I mit dem berufsvorbereitenden Bildungsgang verzahnen. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen die Berufsschulpflicht in der Berufsschulstufe ihrer Schulen.

In Zusammenarbeit mit den Partnern Integrationsfachdienst und Agentur für Arbeit werden geeignete Schülerinnen und Schüler mit begleitender Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Ebenfalls auf eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen die schrittweise ausgeweiteten kooperativen Bildungsgänge "Berufsvorbereitende Einrichtungen" (BVE) und "Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV). Sie können von ausgewählten Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot , die im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und im Förderschwerpunkt Lernen die Pflicht zum Besuch einer allgemein bildenden Schule erfüllt haben, belegt werden.

Möglich ist auch eine Förderung der Berufsausbildung im Rahmen besonderer Regelungen für die Berufsausbildung von jungen Menschen mit Behinderung, die einen Bildungsabschluss einer allgemeinen Schule erreicht haben.

Neben den anerkannten Ausbildungsberufen gibt es noch andere Berufe mit geregelten Ausbildungsgängen. Dies sind überwiegend Berufsausbildungen in Form von Fachschul- oder Fachhochschulausbildungen sowie Ausbildungen in Verwaltungsberufen. Mit Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit kann auch abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in besonderen Berufen für Menschen mit Behinderung ausgebildet werden.

Falls erforderlich, können Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen einen Nachteilsausgleich erhalten, beispielsweise durch

  • die behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungsabschnitten,
  • die Zulassung besonderer Hilfsmittel oder
  • die Einschaltung eines Dolmetschers bei Prüfungen.

Eine weitere Aufgabe der Berufsberaterin oder des Berufsberaters der Agentur für Arbeit besteht darin, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme von finanziellen Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende mit Behinderung und für den Arbeitgeber einzuleiten. Arbeitgeber können einen monatlichen Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung ausbilden. Weitere Zuschüsse und Darlehen sind möglich, um die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes und für überdurchschnittlich hohen Betreuungsaufwand abzudecken. Daneben bieten die Fachdienste des Integrationsamtes umfangreiche Hilfen zur behindertengerechten Ausstattung eines Ausbildungsplatzes an.

Wenn Jugendlichen mit Behinderung trotz der Hilfen keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf möglich ist, stehen besondere Ausbildungsgänge zur Verfügung. Die Berufsausbildung wird dann in der Regel in einem Betrieb durchgeführt. Für Jugendliche mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht betrieblich ausgebildet werden können, gibt es im gesamten Bundesgebiet 46 Berufsbildungswerke mit rund 12.300 Plätzen. Die Berufsbildungswerke bilden Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer individuellen Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in besonderen Ausbildungsgängen aus. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Sonderpädagoginnen und -pädagogen und andere Fachkräfte betreuen die Jugendlichen ausbildungsbegleitend. Dem Beginn der Ausbildung können berufsvorbereitende Maßnahmen vorausgehen. Meist ist die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk mit einer Internatsunterbringung verbunden.

Zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das enge Zusammenwirken der Schulen, der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes, von Industrie und Handwerk, dem Elternhaus sowie sonstiger Partner unabdingbar. Projekte dieser Art sind regional unterschiedlich ausgeprägt.

Freigabevermerk

10.07.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg