Dienstleistungen: Stadt Külsheim

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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Die Bereitstellung der externen Seite sowie die Integration der White-Label-Lösung betrifft keine personenbezogenen Daten, keine Auftragsdaten und allgemein keine Daten, die in irgendeiner Weise besonderen Schutz bedürfen. Die White-Label-Lösung stellt grundsätzlich nur frei/öffentlich zugängliche und bereits durch den Auftraggeber veröffentliche Informationen bereit
 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

Ort der Verarbeitung
Deutschland, Stuttgart
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden bzw. die Veröffentlichungen richten sich nach den Vergabefristen, welche durch die Stadt Külsheim definiert wurden.
Datenempfänger

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

Weitergabe an Drittländer

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nicht vorgesehen
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Stadt Külsheim
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Hauptbereich

Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen

Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf Antrag mit einem H-Kennzeichen (zum Beispiel: TBB-A20H) oder mit einem roten Oldtimerkennzeichen (zum Beispiel: TBB-07050) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.

Ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen kann uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Ein Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen darf hingegen nur:

  • an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen, wozu auch die Anfahrt zu und die Abfahrt von solchen Veranstaltungen zählen
  • Probe- und Überführungsfahrten durchführen
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sein müssen, zugeteilt werden. Dabei dürfen nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig mit diesem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis
  • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs, das die Eigenschaft als Oldtimer bestätigt

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.

Fristen

Keine.

Unterlagen

Für ein H-Kennzeichen:
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Bei Änderung einer bestehenden Zulassung auf H-Kennzeichen:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
- die bestehenden Kennzeichen
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist

  • Im Zusammenhang mit der Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel: zusätzlich siehe => Link: Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel
  • Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter zusätzlich: siehe => Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter
  • Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter zusätzlich: siehe => Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter
Für ein rotes Oldtimerkennzeichen:
  • Formloser Antrag mit Angabe der Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen verwendet werden sollen
  • Nachweis der technischen Fahrzeugdaten
  • Polizeiliches Führungszeugnis, das bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu beantragen ist
  • Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
  • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
  • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
  • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter
    - Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Kosten

Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Ort Ihres Betriebssitzes ein.

Sonstiges

Für eine H-Zulassung:
  • Zulassungsantrag mit Angabe H-Kennzeichen
  • SEPA Lastschriftmandat
Für ein rotes Oldtimerkennzeichen:
  • SEPA Lastschriftmandat

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 27.07.2022 aktualisiert.