Dienstleistungen: Stadt Külsheim

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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Die Bereitstellung der externen Seite sowie die Integration der White-Label-Lösung betrifft keine personenbezogenen Daten, keine Auftragsdaten und allgemein keine Daten, die in irgendeiner Weise besonderen Schutz bedürfen. Die White-Label-Lösung stellt grundsätzlich nur frei/öffentlich zugängliche und bereits durch den Auftraggeber veröffentliche Informationen bereit
 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

Ort der Verarbeitung
Deutschland, Stuttgart
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Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden bzw. die Veröffentlichungen richten sich nach den Vergabefristen, welche durch die Stadt Külsheim definiert wurden.
Datenempfänger

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

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nicht vorgesehen
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Stadt Külsheim
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Hypothek oder Grundschuld bestellen

Hypothek und Grundschuld sind Rechte an einem Grundstück, die im Regelfall für Dritte (zumeist Kreditinstitute) bestellt werden und diese berechtigen, sich unter vorher festgelegten Voraussetzungen (Sicherungsfall) aus dem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu befriedigen (Grundpfandrechte).

Sie dienen vor allem der Absicherung von Krediten:

  • Die Hypothek sichert eine konkret festgelegte Forderung und hängt in ihrem Bestand von dieser ab.
  • Die Grundschuld ist nicht an eine konkrete Forderung gebunden und in ihrem Bestand somit nicht von einer Forderung abhängig. Sie kann beliebig oft als Sicherheit verwendet werden, auch für neue Darlehen. In einem zwischen Ihnen als Kreditnehmer und der kreditgewährenden Bank geschlossenen Sicherungsvertrag („Sicherungszweckerklärung“) wird geregelt, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden.

Die Grundschuld ist das am häufigsten bestellte Grundpfandrecht; wegen ihrer Unabhängigkeit von einer konkreten Forderung und der damit einhergehenden Flexibilität hat sie in der Praxis die Hypothek weitgehend verdrängt.

Grundpfandrechte können auch als Briefgrundpfandrechte begründet werden. Das erleichtert bei der Hypothek die Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung und bei der Grundschuld die Übertragung der Grundschuld selbst, da hierfür bei einem Briefgrundpfandrecht keine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.

Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist eine Einzelberatung durch den Notar unerlässlich.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer eines Grundstücks und möchten dieses mit einem Grundpfandrecht belasten, etwa um einen Kredit zu erhalten.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für die Bestellung eines Grundpfandrechts zunächst an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
Dasselbe gilt für die Löschung eines Grundpfandrechts.

Fristen

keine

Unterlagen

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein.
Das Formular zur Bestellung einer Grundschuld erhalten Sie in der Regel von Ihrer finanzierenden Bank zur Weitergabe an Ihren Notar oder Ihre Notarin.

Kosten

Je nach Einzelfall fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Informieren Sie sich bei Ihrem Notar, mit welchen Kosten Sie für die Bestellung oder Löschung des Grundpfandrechts rechnen müssen.

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall unterschiedlich

Sonstiges

Achtung: Die Bank muss Sie nicht vor einem Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung verklagen, wenn Sie sich als Grundstückseigentümer - wie in der Praxis häufig - schon in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterworfen haben, dass

  • die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll, und
  • die Unterwerfung in das Grundbuch eingetragen ist.

Eine solche Unterwerfungserklärung findet sich regelmäßig in Bankformularen für die Bestellung von Grundschulden.

Vollstreckt die Bank zu Unrecht, können Sie sich als Eigentümer vor Gericht dagegen zur Wehr setzen.

Zuständigkeit

Die Belastung eines Grundstücks mit einem Grundpfandrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung müssen Sie beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.

Mit Abschluss der Grundbuchamtsreform zum 31. Dezember 2017 wurde die Grundbuchführung auf 13 grundbuchführende Amtsgerichte übertragen.

Freigabevermerk

Stand: 17.12.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg