Dienstleistungen: Stadt Külsheim

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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Die Bereitstellung der externen Seite sowie die Integration der White-Label-Lösung betrifft keine personenbezogenen Daten, keine Auftragsdaten und allgemein keine Daten, die in irgendeiner Weise besonderen Schutz bedürfen. Die White-Label-Lösung stellt grundsätzlich nur frei/öffentlich zugängliche und bereits durch den Auftraggeber veröffentliche Informationen bereit
 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

Ort der Verarbeitung
Deutschland, Stuttgart
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden bzw. die Veröffentlichungen richten sich nach den Vergabefristen, welche durch die Stadt Külsheim definiert wurden.
Datenempfänger
   

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

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Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Aussicht auf Külsheim von einem verschneiten Berg aus
Zugefrohrener See
Wald
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Hauptbereich

Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anbaugeräte (Lof Fahrzeuge) beantragen

Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anbaugeräte (Lof Fahrzeuge), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die zulässigen Grenzen nach der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten und die auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden sollen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO sowie einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Voraussetzungen

Einreichung eines Antrags einschließlich der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Die Antragsstellung sowie die Einreichung der Unterlagen ist per Post möglich. Gerne kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.

Fristen

Da verschiedene Stellen am Verfahren zu beteiligen und deren Belange zu berücksichtigen sind, sollte der Antrag ca. vier Wochen vor der Inbetriebnahme der Fahrzeuge gestellt werden.

Unterlagen

Neufahrzeug

  • Antrag
  • Betriebserlaubnis mit Beiblatt der Technischen Prüfstelle für Kraftfahrzeuge
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
  • Formblatt Versicherungsschutz oder gleichlautende Erklärung des Versicherungsgebers

Gebrauchtfahrzeug

  • Antrag
  • Betriebserlaubnis mit Beiblatt der Technischen Prüfstelle für Kraftfahrzeuge
  • Ausnahmegenehmigung des Vorbesitzers (falls vorhanden)
  • Falls Ausnahmegenehmigung nicht übertragbar ist, ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
  • Formblatt Versicherungsschutz oder gleichlautende Erklärung des Versicherungsgebers

Verlängerung der Erlaubnis

  • Antrag
  • Formblatt Versicherungsschutz oder gleichlautende Erklärung des Versicherungsgebers

Verlängerung der Ausnahmegenehmigung

  • Antrag
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Aus dem Gutachten muss insbesondere hervorgehen, dass das Fahrzeug gegenüber der bisher erteilten Ausnahmegenehmigung verändert bzw. nicht verändert wurde und im Übrigen den Vorschriften der StVZO entspricht.
  • Formblatt Versicherungsschutz oder gleichlautende Erklärung des Versicherungsgebers

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) in Verbindung mit dem Gebührentarif für die Entscheidung über eine Ausnahme von einer Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Nr. 255. Die Gebührenhöhe liegt bei Erteilung für 12 Jahre bei 340,00 Euro.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) in Verbindung mit dem Gebührentarif für die Entscheidung über eine Erlaubnis bei Groß- und Schwerraumtransporten nach § 29 Abs. 3 StVO Nr. 263.1.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach den jeweiligen Maßen des Fahrzeuges, anzuhörenden Stellen, Fahrtweg, Geltungsdauer, Art des Antrages und des Arbeitsaufwandes.

Sonstiges

Keine.

Rechtsbehelf

Die Entscheidung enthält auch einen Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 17. Februar 2021 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.