Dienstleistungen: Stadt Külsheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Die Bereitstellung der externen Seite sowie die Integration der White-Label-Lösung betrifft keine personenbezogenen Daten, keine Auftragsdaten und allgemein keine Daten, die in irgendeiner Weise besonderen Schutz bedürfen. Die White-Label-Lösung stellt grundsätzlich nur frei/öffentlich zugängliche und bereits durch den Auftraggeber veröffentliche Informationen bereit
 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

Ort der Verarbeitung
Deutschland, Stuttgart
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden bzw. die Veröffentlichungen richten sich nach den Vergabefristen, welche durch die Stadt Külsheim definiert wurden.
Datenempfänger
   

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  nicht vorgesehen
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Külsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Külsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Medienbanner Status der ausgewählten Jahreszeit

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der ausgewählten Jahreszeit zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Külsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imageseasons
  • hwbanner_cookie_banner_season
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sommer
Sommer
Sommer
info

Hauptbereich

Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nutzen

Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 haben Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren in die Bundesrepublik Deutschland zu verkürzen.

Sie wollen eine Fachkraft einstellen, die aus einem Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der EU kommt? Dann können Sie in Vollmacht der Fachkraft / mit Vorlage einer Vertretungsvollmacht ein beschleunigtes Verfahren für die Fachkraft (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben) beantragen.

Voraussetzungen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist für Personen geeignet, die einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen, insbesondere für folgende im Aufenthaltsgesetz vorhandenen Aufenthaltszwecke:

  • Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung (§ 16 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG))
  • Durchführung von Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (§ 16 d Aufenthaltsgesetz (AufenthG))
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG))
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18 b Aufenthaltsgesetz (AufenthG))

Als Fachkraft gelten Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständigen Stelle vorliegt.

Verfahrensablauf

  • Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde wird eine Vereinbarung geschlossen. Diese regelt unter anderem die Bevollmächtigungen sowie Mitwirkungspflichten von Arbeitgebenden, Fachkraft und beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung). Inhaltlich wird eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen erläutert. Die Vereinbarung ist kein Vertrag im Rechtssinn, sondern konkretisiert und erläutert nur die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen für den Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Die Vereinbarung ist rein deklaratorischer Natur.
  • Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens berät die Ausländerbehörde die Unternehmen im laufenden Verfahren, unterstützt sie, ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen während dieses Verfahrens innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen entscheiden.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, die sie der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Arbeitgebenden zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Die Fachkraft bucht anschließend einen Termin bei der Deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatstaat zur Beantragung des Visums. Dieser hat innerhalb von drei Wochen stattzufinden. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung, welches durch den Arbeitgebenden an die Fachkraft weitergegeben wurde, mit den weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
  • Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.
  • Sofern Sie als Unternehmen für eine Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an rechtsamt@main-tauber-kreis.de.

Fristen

Keine.

Unterlagen

  • Konkretes Arbeitsplatzangebot (vorläufiger Arbeitsvertrag)
  • Farbkopie des Nationalpasses
  • Gegebenenfalls Farbkopie der Bescheinigung des Aufenthaltsstatus der Fachkraft bei aktuellem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat
  • Kopie des Ausbildungsnachweises des Ausländers in Originalsprache und in deutscher Übersetzung (Bestellter oder beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer)
  • Anerkennungsbescheid (soweit vorhanden)
  • Bei einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Hochschulabschluss (in Originalsprache als amtlich beglaubigte Kopie und in deutscher Übersetzung)
  • Unterschriebener Lebenslauf

Hinweis: Die oben genannte Aufstellung ist nicht abschließend, sondern dient zur Klärung, ob ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren überhaupt zu empfehlen wäre. Das Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis setzt sich nach Eingang der Unterlagen zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Kosten

Die Gebühr für dieses Verfahren beträgt 411,00 Euro und wird bei Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Arbeitgebenden und der Ausländerbehörde zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens fällig. Sie wird in keinem Fall zurückerstattet, auch nicht, wenn der Antrag zurückgenommen wird oder bei einer negativen Entscheidung oder sonstiger Beendigung des laufenden Verfahrens durch die Fachkraft oder den Arbeitgebenden.

Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,00 Euro sowie gegebenenfalls Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

Bearbeitungsdauer

In der Regel mindestens drei Monate.

Sonstiges

Das Verfahren gilt nur für Einreisen aus dem Ausland, nicht aber in den Fällen, in denen die Antragstellung im Bundesgebiet erfolgt, weil sich die ausländische Fachkraft bereits hier aufhält.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein freiwilliges Angebot. Von Gesetzes wegen steht das reguläre Visumverfahren den Fachkräften und ggf. deren Familienangehörigen auch weiter offen.

Was ist, wenn die im Ausland erworbene Berufsqualifikation nicht gleichwertig mit der deutschen Qualifikation ist?

Sollte es möglich sein, die ausländische Qualifikation mit Hilfe einer Qualifizierungsmaßnahme auf den Standard in Deutschland anzugleichen, dann kann die Fachkraft zu diesem Zweck einreisen.

Familienangehörige

Das Verfahren gilt auch für den Familiennachzug von Eheleuten und minderjährigen ledigen Kindern, wenn die Visumanträge zeitlich zusammenhängen (innerhalb von sechs Monaten nach Einreise der Fachkraft).

Rechtsbehelf

Das Fachkräfteverfahren sieht keinen Rechtsbehelf vor.

Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der die Fachkraft eingesetzt werden soll.

Sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Unternehmen im Main-Tauber-Kreis (ausgenommen Unternehmen mit Sitz in der Großen Kreisstadt Wertheim und mit Sitz in der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim – für diese sind die jeweiligen Städte selbst zuständig) mit Vollmacht der betroffenen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beim Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes beantragen.

Alternativ zur örtlich zuständigen Ausländerbehörde kann der Antrag auch bei der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) gestellt werden (siehe: Zuwanderung von Fachkräften in Baden-Württemberg - LZF BW). Bitte beachten Sie aber, uns unbedingt zu informieren, wenn Sie bereits bei einer anderen Behörde einen Antrag gestellt haben, um Nachteile in Ihrem Verfahren zu vermeiden. Eine doppelte Antragstellung ist nicht möglich.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 16. November 2020 durch die Ausländerbehörde des Rechts- und Ordnungsamtes des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.