Interkommunale Wärmeplanung: Stadt Külsheim

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White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

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 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

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Vorgabe und Zielsetzung der interkommunalen Wärmeplanung

Tauberbischofsheim, Külsheim und Werbach erstellen gemeinsam eine interkommunale Wärmeplanung. Die Grundlage hierfür bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW), welche die Wärmeplanung und Zielsetzung für Kommunen verbindlich vorsieht.

Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen

  • größere Städte ihre Wärmeplanung bis spätestens 2026,
  • kleinere und mittlere Kommunen bis spätestens 2028 abschließen – darunter fällt auch Külsheim.

Ziel ist eine Strategie zur Verwirklichung einer dekarbonisierten und damit sicheren, bezahlbaren und sauberen Gebäudewärmeversorgung für die Stadt Külsheim bis zum Jahr 2040.

Warum ist der Gebäudesektor so wichtig für die Klimaziele?

Der Gebäudesektor ist einer der größten Energieverbraucher und CO₂-Emittenten. Ein erheblicher Teil der Treibhausgasemissionen entsteht durch das Heizen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas.

Ohne eine grundlegende Umstellung der Wärmeversorgung lassen sich die Klimaziele von Bund und Land Baden-Württemberg nicht erreichen. Gleichzeitig sind Heizungsanlagen langfristige Investitionen mit technischen Lebensdauern bis zu 30 Jahren. Investitionsentscheidungen, die heute getroffen werden, wirken sich daher im Gebäudebestand über Jahrzehnte aus.

Die kommunale Wärmeplanung setzt genau hier an: Sie schafft frühzeitig eine strukturierte Entscheidungsgrundlage für den langfristigen und effizienten Umbau der Wärmeversorgung.

Leitfragen der kommunalen Wärmeplanung

Die Wärmeplanung beantwortet insbesondere folgende Leitfragen:

  • Wo sind zentrale Lösungen wie Wärmenetze sinnvoll?
  • Wo eignen sich dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen?
  • Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen regional zur Verfügung?
  • Wie kann der zukünftige Wärmebedarf möglichst effizient gedeckt werden?

Strategische „Flughöhe“ der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung arbeitet bewusst auf einer strategischen Flughöhe. Sie schafft damit die Rahmenbedingungen und Orientierung, trifft jedoch keine Einzelfallentscheidungen auf Gebäudeebene.

Das bedeutet:

  • keine Verpflichtung für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer,
  • keine Festlegung konkreter Heizsysteme für einzelne Gebäude,
  • keine kurzfristigen Umsetzungsauflagen.

Vielmehr dient sie als langfristige Planungsgrundlage für Kommunen, Energieversorger, Eigentümer und weitere Akteure.

Wie läuft eine (inter-)kommunale Wärmeplanung ab?

Die Wärmeplanung erfolgt in einem Prozess in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten:

Zunächst wird im Rahmen einer Bestandsanalyse untersucht, wie die Wärmeversorgung heute aussieht. Dazu zählen unter anderem der Wärmebedarf, die vorhandenen Heizsysteme, die Gebäudestrukturen sowie die bestehende Energieinfrastruktur.

Darauf folgt eine Potenzialanalyse, in der geprüft wird, welche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung grundsätzlich vorhanden sind. Betrachtet werden dabei unter anderem erneuerbare Energien, Umwelt- und Abwärmepotenziale sowie die energetische Nutzung von Reststoffen.

Im nächsten Schritt werden Zielszenarien entwickelt. Diese zeigen mögliche Entwicklungspfade für die Wärmeversorgung von heute bis 2040 auf und berücksichtigen technologische wie sozioökonomische Entwicklungen.

Auf Basis eines mit der Stadt Külsheim abgestimmten Zielszenarios werden abschließend Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Diese richten sich an die Kommunen und dienen als Grundlage für weitere Planungen, Investitionen und darauf aufbauende Untersuchungen. Eine beispielhafte Maßnahme könnte die nähere Untersuchung von Wärmenetzeignungsgebieten durch BEW-Machbarkeitsstudien sein. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Nutzen der Wärmeplanung für Bürger:innen

Auch wenn die Wärmeplanung keine direkten Pflichten begründet, bietet sie einen wichtigen Mehrwert. Sie sorgt für Transparenz, ermöglicht die langfristige Planung und hilft dabei, Investitionen und Maßnahmen in der Stadtentwicklung mit dem Ziel einer sicheren, bezahlbaren und sauberen Wärmeversorgung bestmöglich auszuwählen.

Die kommunale Wärmeplanung liefert eine strategische, übergeordnete Betrachtung der Wärmeversorgung auf der Ebene von Stadtgebieten. Sie zeigt auf, welche Formen der Wärmeversorgung in bestimmten Bereichen grundsätzlich effizient und zukunftsfähig sein können.

Die Wärmeplanung trifft jedoch keine gebäudescharfen Festlegungen. Das bedeutet:
Es wird nicht festgelegt, welches konkrete Heizsystem in einem einzelnen Gebäude eingebaut werden muss oder darf. Auch individuelle Sanierungsentscheidungen, konkrete Zeitpunkte für einen Heizungstausch oder technische Detailplanungen sind nicht Bestandteil der Wärmeplanung.

Die Ergebnisse dienen vielmehr als Orientierungshilfe und Grundlage für weiterführende Planungen und individuelle Entscheidungen, ersetzen jedoch keine persönliche Energieberatung. Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Die Wärmeplanung schafft vielmehr eine langfristige Entscheidungsgrundlage für die kommenden Jahre bis 2040.

Datenschutz und Umgang mit Daten

Der Schutz personenbezogener Daten hat für die Stadt Külsheim auch bei der interkommunalen Wärmeplanung höchsten Stellenwert. Die Verarbeitung der Daten erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Insbesondere gilt hierbei:

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich auf aggregierter Ebene - das heißt es werden mehrere Gebäude zu Gebäudeblöcken zusammengefasst und gemittelt ausgegeben, wo immer es sich um datenschutzrelevante Informationen (z. B. Wärmeverbräuche) handelt.

Datenschutzrelevante Informationen werden, wo notwendig, verschleiert ausgegeben. Das heißt, es werden keine objektescharfen Werte, sondern Intervalle angegeben.

Es werden somit keine personenbezogenen Daten einzelner Haushalte oder Eigentümer:innen veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Auch die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Ausblick und nächste Schritte

Im Januar - Februar 2026 werden die Zielszenarien und Eignungsgebietseinteilungen für Külsheim vorgenommen.

Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit wird im März 2026 in Külsheim eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Hierbei werden die Zwischenergebnisse vorgestellt und Fragen der Bürger:innen beantwortet. Im Nachgang haben die Bürger:innen auch die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen zur Planung einzureichen.

Nach Abschluss der interkommunalen Wärmeplanung werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein, um die Wärmeversorgung in unserer Stadt bezahlbar, sicher und sauber weiterzuentwickeln. Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin transparent und klar über den weiteren Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität.