Hausaufgaben- & Nachmittagsbetreuung: Stadt Külsheim

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

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Deutschland, Stuttgart
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

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Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

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Hausaufgabenbetreuung (Modul 1)

Seit 2008 bieten wir für alle Grundschüler und Grundschülerinnen eine Hausaufgabenbetreuung an. Von Montag bis Donnerstag stehen 16 qualifizierte Betreuer und Betreuerinnen den Kindern zur Seite. Die Hausaufgabenbetreuung schließt sich nach einer Mittagspause an den Unterricht an. In der Zeit der Pause können die Kinder Essen, Spielen oder sich auf dem Außengelände aufhalten. Die Kinder bleiben bis 14.30 Uhr. Einige besuchen nach der Hausaufgabenbetreuung die Nachmittagsbetreuung. Bei Bedarf werden die Kinder auch freitags von Unterrichtsende bis maximal 13.00 Uhr betreut, Hausaufgaben werden nicht gemacht.

Ab Schuljahr 2025/2026 findet die Spielebetreuung nach den Hausaufgaben für die Klassenstufen 1 und 2 weiterhin im Grundschulblock A und für die Klassenstufen 3 und 4 im nahegelegenen „Mesnerhaus“ bis 14.30 Uhr statt.

Alle Betreuungen sind kostenpflichtig. Da wir mehr Interessenten als Plätze haben, entscheiden wir nach einer Prioritätenliste.

Die Betreuung findet an jedem Schultag, außer am letzten vor den Sommerferien, statt.

Was tun wir?

Wir beaufsichtigen die Schüler und Schülerinnen beim Hausaufgabenmachen. Natürlich beantworten wir auch gerne Fragen oder erklären noch einmal kurz, was im Unterricht vielleicht nicht ganz verstanden wurde. Sollte noch größerer Erklärungsbedarf bestehen, melden wir das den Klassen– und Fachlernbegleitern weiter. Der regelmäßige Austausch ist uns sehr wichtig. Hierbei verweisen wir auf die Einverständniserklärung, die im Anmeldevertrag abgefragt wird. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Bei uns dürfen alle in ihrem Tempo arbeiten, Pausen machen, spielen und sich mit uns und den Mitschülern austauschen.

Unser vordergründiges Bemühen ist, dem Ziel der Schule gerecht zu werden, die Kinder zur Selbstorganisation anzuleiten. Schule soll Spaß machen und nur, was mit Freude oder mit Sinn gelernt wird, bleibt nachhaltig. Wir probieren mit den Kindern herauszubekommen, auf welche Weise der Einzelne am besten lernen kann. Dafür gibt es im Rahmen der Wochenpläne viele Möglichkeiten.

Wir schauen alle Hausaufgaben an, aber wir korrigieren nicht alle. Uns ist es wichtig, dass die Lernpartner den Unterrichtstoff verstanden haben. Fehler helfen uns und den Lernbegleitern zu sehen, wo noch Erklärungsbedarf, größere Lücken oder ein erhöhter Förderbedarf bestehen. Beim freien Schreiben geht es in erster Linie um den Inhalt und ein schöner Aufsatz, den man vor lauter Korrektur kaum noch lesen kann, motiviert kein Kind.

Was können Sie zu Hause tun?

Das Wichtigste ist: Zeigen Sie Interesse für das, was ihr Kind in der Schule gelernt hat. Bauen Sie das Gelernte in Ihren Alltag ein, beim Einkaufen, beim Autofahren oder gemeinsamen Spielen. Üben Sie mit Ihrem Kind Vokabeln, Gedichte, das kleine Einmaleins. Loben Sie es, Schule ist wichtig, aber wenn Lernen und Schule zum täglichen Stress und Streit führen, verlieren wir alle die Lust am Lernen. Jeder Mensch hat seine Stärken und Schwächen – unsere Schule ist ein Ort, an dem jeder und jede so angenommen wird, wie er und sie ist.

Für die angemeldeten Betreuungskinder ist ein Teil der Ferien mit einer kostenpflichtigen Betreuung abgedeckt.

-> siehe Ferienbetreuung

Nachmittagsbetreuung (Modul 2)

Anschließend an die Hausaufgabenbetreuung (Modul 1) findet die Nachmittagsbetreuung (Modul 2) statt. In zwei Gruppen werden die Kinder im Grundschulgebäude von qualifizierten Kräften betreut. Es besteht die Möglichkeit von Montag bis Donnerstag flexible Zeiten zu vereinbaren, wobei die Betreuung spätestens um 16.00 Uhr endet.

In der Nachmittagsbetreuung sollen sich die Kinder wohlfühlen und die Möglichkeit haben, sich vom Unterricht und den Hausaufgaben zu erholen. Wir bemühen uns ein möglichst familiäres und entspanntes Umfeld zu schaffen. Dazu bieten wir ein freiwilliges Freizeit- und Beschäftigungsangebot an, wie z.B. Karten- und Brettspiele, Malen und verschiedenste saisonale Bastelarbeiten, Vorbereiten und feiern von Festen, Backen, leichte Werkarbeiten, Bauangebote mit Steckteilen, Lego, Playmobil und Gruppenspiele.
Wir gehen auch gerne auf die Wünsche der Kinder ein und natürlich soll auch die Zeit für freies Spielen miteinander nicht zu kurz kommen.
Um dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden, dürfen sie während der Betreuung auch das vielfältig gestaltete Schulgelände nutzen. Dort finden sich u.a. Klettergerüste, ein Wasserspielgelände, Tischtennisplatten, eine Rutsche, die Chill-Zone und der Pausenhof.
Im wertschätzenden Umgang miteinander wollen wir gemeinsam eine schöne Zeit verbringen.

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem Einschulungstag ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von bis zu acht Stunden am Tag während der Schul- und Ferienzeiten, welcher bis zum Schuljahr 2029/30 stufenweise für die Klassen 2-4 ausgebaut wird.

Einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben Kinder an öffentlichen Grundschulen oder in der Grundstufe an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Dies gilt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen als auch der künftigen Juniorklassen.

Für das neue Schuljahr 2026/27 kann die Anmeldung für die Schulkindbetreuung an Schultagen über das Anmeldeformular per E-Mail oder in ausgedruckter Ausführung erfolgen.

  • Anmeldeschluss für Erstklässler ist der 31. März 2026. Die Einhaltung dieser Frist ist erforderlich, um die gewünschte Betreuung in erforderlichem Umfang rechtzeitig zu organisieren.
     
  • Die Bedarfmeldung zum nächsten Schuljahr für bereits angemeldete Kinder, erfolgt ebenso zum 31. März 2026.
     
  • Anmeldungen im laufenden Schuljahr können nur nach Absprache erfolgen.

Vor dem Start des neuen Schuljahres, voraussichtlich ab Juni 2026, werden die Plätze vergeben und die Eltern rechtzeitig informiert.