Stadt Külsheim (Druckversion)

Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs sind bisher noch ungenutzt. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um dem Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.

Das Land hat hierzu einen Praxisleitfaden zur Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht herausgberacht, der Informationen hierüber liefert.

Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen

Immer mehr Eigentümer und Eigentümerinnen entscheiden sich bei der Heizung für eine Luft-Wärmepumpe. Doch viele Geräte sind für enge Bebauungssituationen zu laut. Deshalb kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen störender Geräusche.

Zu diesem Thema hat die LUBW einen Flyer herausgebracht, der Informationen zum Lärmschutz beim Betrieb von Luft-Wärmepumpen liefert.
 

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