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Aufstellung des Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Kleingartenanlage“, Gewann Hennloch in Külsheim und Erlass örtlicher Bauvorschriften zum Gebiet Kleingartenanlage in Külsheim
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat am 27.06.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan für das „Sondergebiet Kleingartenanlage“ im Gewann Hennloch in Külsheim zusammen mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am Ortsrand von Külsheim im Bereich der Tennisplätze und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.
Maßgebend ist der Lageplan vom 27.06.2022, gefertigt vom Ing.Büro Sack & Partner.
Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von 3,1 ha und umfasst folgende Grundstücke: 22676, 22675, 22674, 22673, 22671, 22670, 22669, 22668, 22666, 22665, 22664, 22663, 22661, 22660, 22659, 222658, 22656, 22655, 22654, 22653, 22651, 22650, 22649, 22648, 22646, 22645, 22644, 22643, 22641, 22640, 22639, 22638, 22636, 22635, 22634, 22633, 22631 22630 ,22629, 22628, 22626, 22625, 22624, 22623, 22621, 22620, 22619, 22617, 22616, 22615, 22614, 22612, 22611, 22610, 22609, 22607, 22606, 22605, 22604, 22602, 22601, 22599, 22598, 22597, 22596, 22595, 22759, 22762, 22761, 22764, 22765, 22766, 22767, 22768, 22770, 22771, 22772, 22773, 22774, 22776, 22777, 22778, 22779, 22781, 22784, 22796/1, 22796/2, 22796/3, 22796/4, 22796/5, 22796/6, 22796/7, 22796/8, 22796/9, 22796/10, 22796/11, 22796/12, 22796/13, 22796/14, 22796/15, 22796/17, 22796/18, 22798/1, 22798/2, 22590/2, 22590/3, 22590/4, 22590/5, 22590/6, 22590/7, 22590/9, 22590/10, 22590/11, 22590/12, 22590/13, 22590/14, 22590/15, 22590/16, 22590/17, 22590/18, 22590/19, 22590/20 und städtische Grundstücke Flst.Nr. 22588/1 (Teil), 22592 (Teil), 22678/1 (Teil), 22672, 22590/1, 22591, 22667, 22662, 22657, 22652, 22647, 22642, 22637, 22632, 22627, 22622, 22618, 22613, 22608, 22603, 22594, 22593, 22780, 22763, 22769, 22775, 22785, 22797/2 und 22799 (Teil).
Ziel und Zweck der Planung ist es, planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Kleingartenanlage zu schaffen, um eine städtebauliche Ordnung zu erzielen.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da sich dieser Bereich im Sondergebiet Sport und Erholung befindet.
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in der öffentlichen Sitzung am 17.07.2023 dem a) Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kleingartenanlage“ im Gewann Hennloch in Külsheim-Stadt mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung, sowie dem
b) Entwurf der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften mit Begründung jeweils in der Fassung vom 17.07.2023 zugestimmt.
Weiterhin wurde beschlossen, die Verfahrensschritte für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt, indem
- der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den planungsrechtlichen Festsetzungen jeweils in der Fassung vom 17.07.2023
- die örtlichen Bauvorschriften zum Gebiet Kleingartenanlage mit der Begründung jeweils in der Fassung vom 17.07.2023
- der Umweltbericht für den Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 30.06.2023
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 30.06.2023
in der Zeit vom
14. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023
Rathaus/Schloß, Stadtbauamt, Zimmer 19
während der üblichen Dienststunden
öffentlich ausgelegt werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
● Umweltbericht mit Bewertung der Umweltauswirkungen hinsichtlich Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch und seine Gesundheit, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern, sowie Eingriffs- und Ausgleichs-Untersuchung vom 30.06.2023
● Artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.06.2023 hinsichtlich europäischer Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechsen und Schmetterlinge in Bezug auf artenschutzrechtlicher Verbote entsprechend § 44 Abs. 1 BNatSchG
● Stellungnahme des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hinsichtlich Gewässerschutz und Gewässerrandstreifen
● Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie- hinsichtlich der Geotechnik
● Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr hinsichtlich der ausgehenden Lärmimmissionen von militärischen Liegen- schaften
Die Unterlagen des Bebauungsplanes können hier abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können –schriftlich oder mündlich zur Niederschrift- Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Külsheim –Stadtbauamt- abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG Baden-Württemberg. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt, sowie hier einsehbar ist.
Külsheim 04. August 2023
Schreglmann, Bürgermeister