Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren: Stadt Külsheim

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

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Um den jeweiligen Bebauungsplan herunterzuladen, klicken Sie einfach auf den Namen des Bebauungsplans.

Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Seeflürle II“ in Külsheim und Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seeflürle II“ in Külsheim

- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)

Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat am 27.06.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Seeflürle II“ zusammen mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und befindet sich im Anschluss an das bestehende Baugebiet Seeflürle.

Maßgebend ist der Lageplan vom 23.01.2023, gefertigt vom Ing.Büro Sack & Partner.

Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von 3,43 ha und umfasst folgende Grundstücke: Flst.Nr.21081/Teil, 21074/Teil (Weg), 21105/Teil, 21106/Teil, 21116,
21117, 21118, 21118/1, 21114, 21113, 21112, 21111, 21110, 21109, 21108, sowie
Flst.Nr. 20348/Teil (Steinbacher Weg).

Ziel und Zweck der Planung ist es, planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Mit diesem Bebauungsplan können rd. 45 Bauplätze für Wohnbebauung geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat nunmehr in der öffentlichen Sitzung am
23. Januar 2023

a) dem Entwurf des Bebauungsplanes „Seeflürle II“, Gemarkung Külsheim in der
    Fassung vom 23.01.2023, einschließlich Begründung (mit Umweltbericht und
    artenschutzrechtlicher Prüfung) und den planungsrechtlichen
    Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 23.01.2023 und

b) dem Entwurf der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften zum Gebiet „Seeflürle II“
    mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.01.2023

zugestimmt.

Weiterhin wurde beschlossen, die Verfahrensschritte für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Öffentlichkeitsbeteiligung
 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt, indem

- der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den planungs-
  rechtlichen Festsetzungen jeweils in der Fassung vom 23.01.2023,

- die örtlichen Bauvorschriften zum Gebiet Seeflürle II mit der Begründung   jeweils in der Fassung vom 23.01.2023,

- der Umweltbericht für den Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 10.01.2023 und

- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan-Entwurf in
  der Fassung vom 10.01.2023
 

in der Zeit vom

 

13. Februar 2023 bis einschließlich 17. März 2023
Rathaus/Schloss, Stadtbauamt, Zimmer 19
während der üblichen Dienststunden

 

Öffentlich ausgelegt werden.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

● Umweltbericht mit Bewertung der Umweltauswirkungen hinsichtlich Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch und
seine Gesundheit, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechsel-   wirkung zwischen den Schutzgütern,
sowie Eingriffs- und Ausgleichs-Unter-suchung vom 10.01.2023

● Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 10.01.2023 hinsichtlich Europäischer Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechsen und Schmetterlinge
in Bezug auf artenschutzrechtlicher Verbote entsprechend § 44 Abs. 1 BNatSchG

● Eingriff in das gesetzlich geschützte Biotop (Feldhecke)

 

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können hier abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können –schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Külsheim –Stadtbauamt- abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG Baden-Württemberg. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt, sowie hier einsehbar ist.

  

Külsheim 04. Februar 2023

 

Schreglmann, Bürgermeister

Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 der Stadt Külsheim und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Kapellenflürle“ in Külsheim-Steinfurt

► Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 der Stadt Külsheim im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet „Kapellenflürle“ in Külsheim-Steinfurt

► Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Kapellenflürle“ in Külsheim-Steinfurt

► Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kapellenflürle“ (GE) in Külsheim-Steinfurt

- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  (Beteiligung der Öffentlichkeit)

Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 aufgrund von
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet „Kapellenflürle“ zusammen mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan 2013 (Fortschreibung) der Stadt Külsheim zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich sowohl des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als auch der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und befindet sich am Ortsrand von Steinfurt.

Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von 2,18 ha und umfasst folgende Grundstücke: Flst.Nr. 1706, 1705, 1715/Teil und 1701/Teil.

Ziel und Zweck der Planung ist die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in eine Gewerbefläche, sowie die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Gewerbehalle zu schaffen.

Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in der öffentlichen Sitzung am
19. Dezember 2022 dem

a) Entwurf des Bebauungsplanes „Kapellenflürle“ auf Gemarkung Steinfurt mit
    planungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung

b) Entwurf der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, sowie

c) der Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 im Parallelverfahren zur
    Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenflürle“ (GE) mit Begründung

jeweils in der Fassung vom 28.11.2022 zugestimmt.

Weiterhin wurde beschlossen, die Verfahrensschritte für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt, indem
- der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den planungs-
  rechtlichen Festsetzungen jeweils in der Fassung vom 28.11.2022

- die örtlichen Bauvorschriften zum Gebiet Kapellenflürle mit der Begründung
   jeweils in der Fassung vom 28.11.2022

- der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit der Begründung, jeweils
   in der Fassung vom 28.11.2022

- der Umweltbericht für den Bebauungsplan-Entwurf und für die Flächennutzungs-
   plan-Änderung in der Fassung vom 13.11.2022

- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan-Entwurf und für
  die Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 05.11.2022

- die Schallimmissionsprognose mit Untersuchung von Staubimmissionen vom
  17.05.2022

- der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 28.11.2022 in der Zeit vom

vom 02. Januar 2023 bis einschließlich 03. Februar 2023
Rathaus/Schloß, Stadtbauamt, Zimmer 19
während der üblichen Dienststunden

eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
●   Immissionsschutz
     - Schallimmissionsprognose zur Errichtung einer Werkstatthalle vom 17.05.2022
     - Prüfung hinsichtlich Staubimmissionen vom
●   Umweltbericht mit Bewertung der Umweltauswirkungen hinsichtlich Schutzgut
     Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Tiere und
     Pflanzen, Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch und seine
     Gesundheit, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkung
     zwischen den Schutzgütern, sowie Eingriffs- und Ausgleichs-Untersuchung vom
     13.11.2022
●   Artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2022 hinsichtlich europäischer
     Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechsen und Schmetterlinge in Bezug auf
     artenschutzrechtlicher Verbote entsprechend § 44 Abs. 1 BNatSchG

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans können Sie nachfolgend abrufen:

Während der Auslegungsfrist können –schriftlich oder mündlich zur Niederschrift- Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Külsheim –Stadtbauamt- abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG Baden-Württemberg. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt, sowie hier einsehbar ist.

 

Külsheim 23. Dezember 2022

 

Schreglmann, Bürgermeister