Stadt Külsheim (Druckversion)

Gebühren und Beiträge der Stadt Külsheim

Nachstehend die Angaben zur Grund- und Gewerbesteuer, zur Hundesteuer, Wasser- und Abwassergebühren, sowie Wasser- und Abwassererschließungsbeiträge. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Külsheim.

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 380 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 380 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 390 v.H.

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich: 102,00 EUR 
  • weiterer Hund: 204,00 EUR 
  • Kampfhund: 720,00 EUR
  • weiterer Kampfhund: 1.440,00 EUR

Die Steuerpflicht beginnt, wenn der Hund 3 Monate alt ist. Der genannte Betrag bezieht sich auf ein volles Kalenderjahr.

Wasser und Abwasser - Gebühren

  • Die aktuelle Verbrauchs- und Grundgebühr für Wasser finden Sie auf der Seite des Stadtwerk Külsheim.
  • Schmutzwassergebühr: 3,44 EUR/m³ Frischwasserbezug
  • Niederschlagswassergebühr: 0,30 EUR/m² versiegelte Fläche

Wasser und Abwasser - Erschließungsbeiträge

  • pro m² Grundstücksfläche 3,02 EUR incl. 7 % Mwst.
  • bei zweigeschossiger Bebauung 3,77 EUR incl. 7 % Mwst.

    Kontakt

    Stadt Külsheim
    Kirchbergweg 7
    97900 Külsheim
    {$lang_icon_phone}: 09345 673-0
    {$lang_icon_fax}: 09345 673-40
    E-Mail schreiben

    http://www.kuelsheim.de//rathaus-service/stadt-service/steuern-gebuehren