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Gebühren und Beiträge der Stadt Külsheim
Nachstehend die Angaben zur Grund- und Gewerbesteuer, zur Hundesteuer, Wasser- und Abwassergebühren, sowie Wasser- und Abwassererschließungsbeiträge. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Külsheim.
Grund- & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 380 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B: 380 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer: 360 v.H.
Hundesteuer
- 1. Hund jährlich: 72,00 EUR
- weiterer Hund: 144,00 EUR
- Kampfhund: 720,00 EUR
- weiterer Kampfhund: 1.440,00 EUR
Die Steuerpflicht beginnt, wenn der Hund 3 Monate alt ist. Der genannte Betrag bezieht sich auf ein volles Kalenderjahr.
- Formular Hundesteuer (An-, Um-, und Abmeldung eines Hundes)
Wasser und Abwasser - Gebühren
- Die aktuelle Verbrauchs- und Grundgebühr für Wasser finden Sie auf der Seite des Stadtwerk Külsheim.
- Schmutzwassergebühr: 2,35 EUR/m³ Frischwasserbezug
- Niederschlagswassergebühr: 0,34 EUR/m² versiegelte Fläche
Wasser und Abwasser - Erschließungsbeiträge
- pro m² Grundstücksfläche 3,02 EUR incl. 7 % Mwst.
- bei zweigeschossiger Bebauung 3,77 EUR incl. 7 % Mwst.