Stadt Külsheim (Druckversion)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Zuschuss des Landes für gewerbliche und private Investitionen

Auch 2019 wird es wieder ein Zuschussprogramm für den ländlichen Raum geben. Wir wollen heute informieren, für welche Maßnahmen in diesem Programm Anträge gestellt werden können.

Generelle Zielsetzung des Programms ist die Stärkung des Ortskernes, die Eindämmung des Flächenverbrauchs und die Nutzung der vorhandenen Substanz und Infrastruktur. Es werden Maßnahmen vorrangig bezuschusst, die rationellen Energieeinsatz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen beinhalten und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Wohnen:

Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Neben eigengenutztem Wonraum können auch Mietwohnungen gefördert werden.

Fördersatz für Privatleute: 30 / 35 %, Höchstbetrag: 25.000 / 55.000 € je nach Projektart pro Wohneinheit

Grundversorgung:

Investitionen zur Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, wobei das Spektrum recht weit gefasst werden kann.

Fördersatz: 10 / 20 %, Höchstbetrag: 200.000 €

Arbeiten:

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.

Fördersatz: 10 bis 20 %, Höchstbetrag: bis zu 250.000 € je nach Projektart

Weitere Hinweise:

In Külsheim-Stadt und Hundheim ist eine Förderung im Bereich „Wohnen“ aufgrund des Landessanierungsprogrammes ausgeschlossen. Bei den Schwerpunkten „Arbeiten“ und „Grundversorgung“ können in diesen Orten Vorhaben nur außerhalb der Sanierungsgebiete gefördert werden.

Zuwendungen erfolgen in Form eines Zuschusses für investive Maßnahmen, die Höhe richtet sich nach der Kategorie des Vorhabens (s.o.). Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig, können aber von Unternehmen aktiviert und mit gefördert werden. Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt, die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Maßnahmebeginn (Vergabe von Aufträgen) kann erst nach Programmentscheidung im Frühjahr 2019 erfolgen.

Wenn Sie eine Maßnahme planen, die oben eingeordnet werden kann, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir die Fördermöglichkeiten abklären und Sie über das genaue Antragsverfahren informieren können. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer städtischen Internetseite www.kuelsheim.de. Dort ist die Jahresausschreibung 2019 sowie direkte Links zu den Informationen der Regierungspräsidien und der L-Bank eingestellt.

Die Anträge für das Programmjahr 2019 sollten inklusive Kostenberechnungen und aussagekräftiger Planunterlagen bis zum 31. August 2018 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, damit der gemeinsame gemeindliche Antrag fristgerecht fertig gestellt werden kann.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Sie eine entsprechende Maßnahme in den Folgejahren planen, damit wir dies schon frühzeitig mit aufnehmen können.

Detaillierte Auskünfte zum Programm gibt es beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis unter der Tel. 09341/82-5708 und -5809.

Zuständiger Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Külsheim für die Antragstellung ist Herr Christoph Kraft, Tel.: 09345/673-20, e-mail: christoph.kraft@kuelsheim.de.

Kontakt

Stadt Külsheim
Kirchbergweg 7
97900 Külsheim
{$lang_icon_phone}: 09345 673-0
{$lang_icon_fax}: 09345 673-40
E-Mail schreiben

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