Stadt Külsheim (Druckversion)

Bebauungsplan "Steinwiesen IV" Steinbach

Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinwiesen IV“ in Külsheim-Steinbach mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Külsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Oktober 2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Steinwiesen IV“ in Külsheim-Steinbach, sowie die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unten dargestellten Kartenausschnitt.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 23. Oktober 2017, gefertigt vom Ing.Büro Sack & Partner. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke: Flst.Nr. 5403 und Teilfläche von Flst.Nr. 5581.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Öffentlichkeit, sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird zum in gleicher Sitzung beschlossenen Entwurf  Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 01. Dezember 2017 bis einschließlich 03. Januar 2018
im Rathaus/Schloss, Zimmer 19 (Stadtbauamt)
während der üblichen Dienststunden

Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Külsheim –Stadtbauamt- Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben.  Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können hier herunter geladen werden.

Schreglmann, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Külsheim
Kirchbergweg 7
97900 Külsheim
{$lang_icon_phone}: 09345 673-0
{$lang_icon_fax}: 09345 673-40
E-Mail schreiben

http://www.kuelsheim.de//rathaus-service/stadtverwaltung/rathaus-nachrichten