Rathaus Nachrichten: Stadt Külsheim

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
White-Label-Lösung: „White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Über das eVergabesystem des Staatsanzeigers (AI Vergabemanager) hat die Stadt Külsheimdie Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand alle Ausschreibungen auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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Veröffentlichungen von Ausschreibungen über das eingesetzte eVergabesystem  AI Vergabemanager (Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen) direkt auf der Homepage der Stadt

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Iframe-Lösung, Link für die Stadt Külsheim: https://whitelabel.vergabe24.de/?id=3450

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 (Vergabedaten wie z.B. Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen über die Plattform Vergabe24).

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Deutschland, Stuttgart
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Datenempfänger

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 
 Vergabeplattform Vergabe24 
 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

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Datenschutzberatung Walliser GbRAltenwaldstraße 872768 ReutlingenDatenschutzbeauftragter: Finn-Lucas Walliser

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Coronavirus - Infos zum ÖPNV und für Unternehmen

Infobrief von Bürgermeister Schreglmann vom 19.03.2020

Maßnahmen und Informationen der Stadt Külsheim
in der aktuellen Corona-Krise

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der derzeitigen angespannten Lage aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus möchte ich Sie zunächst bitten, die Anordnungen und Hinweise ernst zu nehmen und zu befolgen. Nur dann wird es möglich sein, die schwierige Zeit gut zu überstehen.

Im Rathaus haben wir im Hinblick auf die dynamische Entwicklung einen Arbeitsstab eingerichtet, in dem täglich die Lage bewertet und Maßnahmen für die Stadt Külsheim abgeleitet und umgesetzt werden.

Sie können versichert sein, dass wir auf kommunaler Ebene alles unternehmen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, z.B. im Rathaus, dem Bauhof oder im Bereich der Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung ist und wird gewährleistet, auch wenn es Einschränkungen beim Publikumsverkehr gibt.

Hinweisen möchte ich auf unsere Internetseite wo wir, wie bisher auch, aktuelle Informationen und Hinweise veröffentlichen.

So wird der Busverkehr im Main-Tauber-Kreis ab kommenden Montag, den 23.03.2020 auf Ferienmodus umgestellt.

Nachdem die Wirtschaft im besonderen Maße von dieser Krise betroffen ist, arbeiten Land und Bund mit Hochdruck an Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.
Die Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises hat die derzeitigen Hilfsmaßnahmen, wie Liquiditätskredite, KfW-Hilfen, Kurzarbeitergeld, usw. in einer Pressemitteilung zusammengefasst, die wir ebenfalls unten veröffentlichen.

Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass wir derzeit bei der Erledigung von Anfragen bzw. Anliegen der Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens höchste Priorität einräumen müssen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Ihr
Thomas Schreglmann
Bürgermeister

Unterstützung für Unternehmen

Wirtschaftsförderung des Landratsamtes gibt Auskunft

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft im Main-Tauber-Kreis und stellt die Unternehmen und Handwerksbetriebe vor große Herausforderungen. Die Bundes- und die Landesregierung haben erste Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise veranlasst. Weitere sollen folgen. Die Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises hat sich erkundigt, welche Hilfsmaßnahmen von Bund und Land bisher angeboten werden. Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck an weiteren Fördermaßnahmen.

Liquiditätskredite für baden-württembergische Unternehmen

Unternehmen in Krisensituation mit Tätigkeit in Baden-Württemberg und maximal 500 Beschäftigten können einen Liquiditätskredit bis maximal fünf Millionen Euro zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Betriebsübernahmen und Konsolidierungen beantragen. Zum Kreis der Unternehmen gehören auch Dienstleister und gastronomische Betriebe.

Der Liquiditätskredit hat sich bereits in der Finanzmarktkrise bewährt. Er war in den Jahren 2009 bis 2012 ein zuverlässiger Anker in der Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg.

Der Liquiditätskredit, der bei Bedarf mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank verbunden werden kann, ist dazu geeignet, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu bewältigen. Der Kredit kann mit einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren gewählt werden. Im Fall einer (vorzeitigen) Krisenbewältigung ist die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens kostenfrei möglich.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html.

KfW-Corona-Hilfe

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu gewährleisten. Die Zugangsbedingungen und Konditionen werden verbessert. Über die Hausbank können Unternehmen Kredite und Bürgschaften bei der staatlichen KfW beantragen.

Weiterführende Informationen und Unterlagen sind unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html und https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/index-2.html abrufbar.

Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt. Neu ist, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bereits besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Zudem kann das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer beantragt werden. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden kann verzichtet werden.

Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall.

Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Zur Abstimmung der Voraussetzungen wird die telefonische Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Finanzamt empfohlen.

Weiterführende Informationen stehen unter https://fa-tauberbischofsheim.fv-bwl.de/pb/,Lde/Folgen+des+Coronavirus/?LISTPAGE=345434 zur Verfügung.

Weitere Hilfsmaßnahmen sowie Details zu den bisher angekündigten Vorhaben werden folgen. Unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus werden die Informationen zu den Maßnahmenpaketen für Unternehmen in den kommenden Tagen stets aktuell abrufbar sein.

Ergänzende Informationen gibt es beim Landratsamt Main-Taubert-Kreis, Wirtschaftsförderung, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-5809, Fax: 09341/828-5809, E-Mail wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de. lra

Busse und Ruftaxi fahren ab Montag nach Ferienfahrplan

Öffentliche Mobilität ist weiterhin gegeben

Der Busverkehr im Main-Tauber-Kreis wird ab kommenden Montag, 23. März, auf den Ferienmodus umgestellt. Dies haben der Main-Tauber-Kreis, die Städte und Gemeinden sowie die Busunternehmen einvernehmlich festgelegt. Die Umstellung auf den Ferienfahrplan ist die logische Konsequenz aus den Schulschließungen.

Die Busse sind gemäß eines verringerten Fahrplans unterwegs. Fahrplanlücken schließt zum Teil das Ruftaxi. Die öffentliche Mobilität ist trotz des ausgedünnten Fahrplans gegeben, da neben dem verbleibenden Bus- und Ruftaxiangebot die Bahn vorläufig ihren Fahrplan beibehält. Auch das Abendbusangebot entlang der Tauberbahn bleibt vorerst unverändert.

Im Ruftaxi werden zum Eigenschutz der mitfahrenden Personen und des Fahrers nur zwei Personen gleichzeitig befördert. Bei Familien mit Kindern sind Ausnahmen möglich. Diese Familienbeförderung muss bereits bei der Bestellung des Ruftaxis gemeldet werden. Der Beifahrersitz steht für die Personenbeförderung nicht zur Verfügung.

In den Bussen, Ruftaxen und Bahnen sollen Sitzabstände eingehalten werden. In den Fahrzeugen ist kein Fahrscheinkauf möglich. Die Fahrkarten sind an den Fahrscheinautomaten oder über die elektronischen Vertriebswege wie e-Tarif, Handy-Ticket-App oder als print-at-home-Tickets im Onlineshop erhältlich. Bei den Linienbussen ist der Ein- und Ausstieg nur über die hintere oder die mittlere Tür möglich.

Da die Gaststätten aufgrund der Corona-Krise abends geschlossen sind, wird der NightLife-Shuttle im Main-Tauber-Kreis einschließlich der Fahrten nach Würzburg ab sofort eingestellt.

Ebenso wird der Radbus zwischen Weikersheim und Rothenburg o.d.T. seinen Betrieb voraussichtlich erst im Mai aufnehmen.

Der vorgesehene E-Fahrrad- und E-Auto-Verleih an der Mobilitätszentrale in Bad Mergentheim wird ebenfalls um einen Monat in den Mai verschoben.

Weitere Informationen zum ÖPNV sind bei der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH und beim Amt für Schulen und ÖPNV im Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim erhältlich. lra

Kontaktdaten:

VGMT in Lauda, Tel. 09343/6214, info(@)vgmt.de

Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Amt für Schulen und ÖPNV, Telefon 09341/82-5810 und 82-5801, E-Mail info(@)main-tauber-kreis.de