Rathaus Nachrichten: Stadt Külsheim

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Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KGBreitscheidstraße 6970176 StuttgartDeutschland
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 (vertraglich definierte 1. Veröffentlichungsplattform der Stadt Külsheim)

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Gemeinderat aktuell - aus der Sitzung vom 11. Dezember 2023

Informationen
Bürgermeister Schreglmann informierte über Landschafts- und Biotoppflegearbeiten sowie Trockenmauersanierungen auf Külsheimer Gemarkung im Jahr 2023 die durch den Kommunalen Landschaftspflegeverband vorgenommen wurden. Es wurden am Kattenberg Nachpflegemaßnahmen durchgeführt, an der Trockenmauer Steige in Eiersheim, Nachpflege am Ottenberg sowie Innere Riemel in Eiersheim.

Weiter erläuterte Bürgermeister Schreglmann die angespannte Haushaltslage, die die Stadt in den Jahren 2024 und 2025 erwartet. Permanent steigende Ausgaben müssen bewältigt werden: allein im Bereich Kindergärten sind dies im Jahr 2024 fast 2,3 Mio. Euro. Des Weiteren sind es die steigenden Zinsen, steigende Finanzumlagen und Kreisumlage, hohe Ausgaben im Energiebereich und steigende Personalausgaben, die der Finanzentwicklung der Stadt nicht guttun. Auf der anderen Seite gibt es weniger Einnahmen über den Finanzausgleich und die rückläufige Einkommenssteuer.
Deshalb wurde der Haushalt 2024 intensiv durchleuchtet und folgende Einsparmaßnahmen bei den freiwilligen Leistungen beschlossen, für die im Haushalt insgesamt eine Summe von 500.000 Euro aufgewendet wird: Erhöhung der Wohnungsmieten und Pachtpreise, Anpassung der Bestattungsgebühren und der Gebühren für die Jugendmusikschule, Preiserhöhungen für die Betreuung an der Grundschule und Erhöhung der Preise für das Mittagessen in der Mensa der Pater-Alois-Grimm Schule, Einsparungen in der Gebäudeunterhaltung sowie Sportplatzberieselung und bei der Vereinsförderung (letztere auf zwei Jahre begrenzt).

3. Änderung der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuersatzung wird ab dem 01.01.2024 geändert. Der Hundesteuersatz wird von derzeit 90,00 Euro auf 102,00 Euro pro Jahr erhöht.

Erweiterung Sanierungsgebiet Stadtkern V
Das Sanierungsgebiet besteht aus drei Arealen, in denen städtebauliche Missstände nachgewiesen werden konnten.
Die Sanierungsziele wurden festgelegt, die unter anderem
- die Aktivierung von Leerständen, auch im Bereich der Nahversorgung,
- die Stabilisierung des Stadtkerns,
- die Gestalterische und energetische Sanierung von Gebäuden, sowie
- Umnutzung von bestehenden Nebengebäuden zu Wohnraum
betreffen. Eine Förderung dieser Ziele soll dabei die Wiederbelebung der Innenstadt aktivieren und anstoßen.
Ein Leerstand ist auch im Bereich des Anwesens Hauptstraße 74, Flst.Nr. 532. Dort befand sich bis vor ca. 3 Jahren eine Metzgerei, die altersbedingt geschlossen werden musste.
Nun möchte der Eigentümer dieser Immobilie das gesamte Gebäude modernisieren und umbauen:
Erdgeschoss            Umbau Metzgereiladen, Küche, Nebenräume in eine
                                Gaststätte
                                Umbau Schlachthaus in eine Gewerbeküche
Obergeschoss:        Modernisierung und Umbau in
                                Fremdenzimmer bzw. Wohnung
                                Ausbau Obergeschoss des Schlachthauses zu
                                Wohnung
Ein Pächter für die Gaststätte ist bereits vorhanden.
Diese Umbau- und Modernisierungsmaßnahme entspricht den Sanierungszielen und stärkt die Infrastruktur und Wiederbelebung des Stadtkerns. Des Weiteren wird ein Leerstand an ortsbildprägender Lage aktiviert. Deshalb sollte diese Maßnahme durch die Stadtsanierung unterstützt werden.
Zur Einbeziehung des Grundstückes Flst.Nr. 532 in das Sanierungsgebiet ist nunmehr der Erlass einer Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Stadtkern V erforderlich. Dies wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Umbau der Heizungsanlage im Gemeindezentrum Hundheim
Der Heizkessel im Gemeindezentrum bzw. Kindergarten Hundheim wurde im Jahr 1997 eingebaut und hat technisch bzw. wirtschaftlich die Altersgrenze erreicht. Vermehrt treten Störungen auf und ein Weiterbetrieb ist auf Dauer nicht zu empfehlen. Die Verwaltung hat sich bereits im vergangenen Jahr mit der Thematik auseinandergesetzt und geprüft, welcher Energieträger zukünftig eingesetzt werden sollte. Erste Überlegungen gingen in Richtung Hackschnitzel- bzw. Pelletheizung und mit entsprechenden Fachfirmen wurde die Umsetzung geprüft. Da der vorhandene Heizraum relativ klein ist und ein Hackgut- bzw. Pelletlager außerhalb des Gebäudes gebaut werden müsste, wären bei dieser Variante umfangreiche Investitionen in Höhe von rd. 168.000,00 € erforderlich gewesen. Hinzu kommt der erhöhte Wartungsaufwand und es ist derzeit offen, wie sich eine Verschärfung der Feinstaubvorgaben auswirkt.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile und Abstimmung mit dem Fachplaner ist der Einbau eines Ölkessels die wirtschaftlichste Variante. Durch einen effizienten Kessel wird sich der Ölverbrauch minimieren und hohe Investitionen wie bei einer Hackschnitzel- bzw. Pelletheizung sind nicht erforderlich. Die Maßnahme wurde deswegen beschränkt ausgeschrieben und insgesamt 13 Firmen wurden aufgefordert, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Insgesamt 7 Firmen haben daraufhin die Vergabeunterlagen angefordert bzw. über das Vergabeportal heruntergeladen und bei der Submission am 28.11.2023 haben drei Firmen ein Angebot abgegeben. Nach der rechnerisch, fachtechnisch und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote, ist die Fa. Barta GmbH, Külsheim mit brutto 52.389,30 € der günstigste Anbieter. Nach ausgiebiger Diskussion über den Einsatz von fossilen Energieträgern und Gewährleistung der Versorgungssicherheit beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die neue Ölheizung von der Fa. Barta einbauen zu lassen.

Vergabe von Architektenleistungen für den Bauernhof-Kindergarten am Vorderen Meßhof
Nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer des Vorderen Meßhofes 2, Herrn Weiß, wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 17.07.2023 das Projekt grundsätzlich vorgestellt. Damaliger Sachstand war, dass der Eigentümer das Gebäude zur Verfügung stellt und die Stadt die Kosten des Umbaus zu tragen hat. Dazu ist die Verwaltung beauftragt worden, zur endgültigen Entscheidung eine genehmigungsfähige Planung einschließlich der Kosten vorzulegen. Mit den notwendigen Architektenleistungen wurde das Architekturbüro Schattmann beauftragt und dieses sollte ebenfalls die Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt bzw. den Fachbehörden abstimmen.
Zwischenzeitlich hat Herr Weiß der Stadt das Angebot unterbreitet, das Gebäude auf eigene Kosten umzubauen und der Stadt zu günstigen Konditionen zu vermieten. Das Planungskonzept einschließlich der Kosten wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 18.09.2023 ausführlich vorgestellt. Anschließend erfolgte eine Bürgerversammlung am 05.10.2023 in Steinbach. Der Gemeinderat hat dann in der Sitzung am 13.11.2023 der Verlegung des Kindergartens in Steinbach an den Vorderen Meßhof zugestimmt. Der Eigentümer Herr Dieter Weiß wird auf eigene Kosten das Gebäude für den Kindergartenbetrieb umbauen und es soll dort ein Bauernhofkindergarten entstehen.
Herr Weiß möchte für den Umbau seinen Hausarchitekten einsetzen, der jedoch keine Erfahrung im Kindergartenbereich hat. Nachdem das Büro Schattmann zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit bereits im Vorfeld sehr viele Detail erarbeitet und abgestimmt hat, macht es Sinn, die Schnittstelle nach der Leistungsphase 7 zu machen. Die Stadt Külsheim wird daher die Architektenleistungen von Herrn Schattmann (Gesamthonorar LP 5-7, einschl. Nebenkosten:    brutto 39.352,00 €) übernehmen und nach der Leistungsphase 7 übernimmt Herr Weiß alle Kosten („Objekt- und Bauüberwachung + Objektbetreuung“ ca. 36.000,00 €).
Mit Herrn Schattmann wurde weiterhin verhandelt und vereinbart, dass sämtliche Pläne und Unterlagen vom Hausarchitekten verwendet werden dürfen. Weiterhin steht Herr Schattmann als Fachberater bei der Projektumsetzung und -ausführung zur Verfügung.
Die Übernahme der Architektenkosten von Herrn Schattmann wurde mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen.

Baugesuche
Allen drei Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Anfragen
Auf Anfrage erläuterte Bürgermeister Schreglmann, dass am Bauernhofkindergarten Sonnenschutzsegel angebracht werden müssen und noch geprüft wird, ob die besehenden Außenspielgeräte an den Vorderen Meßhof versetzt werden können.
Nachfragen zu den Architektenkosten wurden erläutert und informiert, dass Architektenleistungen nicht ausgeschrieben werden jedoch nach der HOAI abgerechnet werden müssen.
Die Blumenwiesen in der Stadt wurden teilweise gepflügt, was einem Bürger nicht gefällt.