Stadt Külsheim

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Schloss; Rathaus mit Brunnen; Schriftzug "Külsheim Stadt der Brunnen - Auf den Höhen des Lieblichen Taubertals"

Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich zu berichten.

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Brücke in grün

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Steuern & Gebühren

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 360 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 340 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 340 v.H.

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich: 60,00 EUR
  • Zweithund: 120,00 EUR
  • Die Steuerpflicht beginnt, wenn der Hund 3 Monate alt ist.

Wasser

  • Die aktuelle Verbrauchs- und Grundgebühr für Wasser finden Sie hier auf der Seite des Stadtwerk Külsheim.

Abwasser

  • Verbrauchsgebühren: 3,42 EUR/m³

Wasser Erschließungsbeiträge

  • pro m² Grundstücksfläche 3,02 EUR incl. 7 % Mwst.
  • bei zweigeschossiger Bebauung 3,77 EUR incl. 7 % Mwst.

Abwasser Erschließungsbeiträge

  • pro m² Grundstücksfläche 4,55 EUR
  • bei zweigeschossiger Bebauung 5,69 EUR
©2010 Bürgermeisteramt Kirchbergweg 7 97900 Külsheim Fon: 09345/673-0 Fax: 09345/673-40 rathaus@kuelsheim.de